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Zollwissen für Start-Ups: 5 Punkte, die du vorab wissen solltest

Aktualisiert: 23.04.2024 Publiziert: 13.10.2020

Man sieht einen Glasglobus der auf Zeitungsblättern liegt.

Der Zoll ist immer ein schwieriges Thema – vor allem, wenn du als Startup-Gründer gerade tausend andere Sachen im Kopf hast und es kaum erwarten kannst, endlich internationale Märkte zu erobern. Trotzdem: Schau dir erst einmal in Ruhe an, welche fünf Punkte du im Blick haben solltest, um teure Nachzahlungen und Bußgelder zu vermeiden.

Lernen durch Schmerz? Muss nicht sein!

Du hast die Startphase überstanden, in Sachen Bürokratie und Behörden bist du mittlerweile ein echter Experte, dein Team hat Ahnung und euer Produkt begeistert die Leute. Kurz: Dein Startup geht gerade richtig durch die Decke und du kannst es kaum erwarten, endlich all die neuen Märkte und Länder in Angriff zu nehmen, von denen du seit Monaten träumst. Spricht ja auch eigentlich nichts dagegen. Und trotzdem hast du dieses unterschwellige Gefühl, dass du irgend etwas vergessen hast. Irgendwas ist da noch, worum du dich sicher noch dringend kümmern solltest, bevor dir der internationale Erfolg sicher ist. Es ist – der Zoll.

Wir merken immer wieder: Startups haben vieles im Blick. Nur nicht den Zoll. „Lernen durch Schmerz, jeder fällt mal auf die Nase“, mögen die einen jetzt vielleicht sagen. Aber warum unnötig hohe Nachzahlungen und Bußgelder auf dich nehmen, wenn du es auch von Anfang an richtig machen kannst? Diese fünf Punkte sollten Startups über den Zoll wissen.

Gesetze, Lizenzen, Genehmigungen: Informier dich über die Zollbestimmungen deines Ziellands

Stell dir vor, du lieferst gerade den ersten Container deiner Produkte aus. Er kommt im Zielland an – und steckt dann mehrere Wochen im Zoll fest. Die Lagerkosten wachsen in bedrohliche Höhen und du schlägst dir die Hand vor den Kopf, als du merkst, woran es lag: Dir hat eine einzelne Angabe gefehlt. Und über die hast du dir nicht wirklich Gedanken gemacht, weil sie für Deutschland vielleicht gar nicht relevant war.
Wenn du als Startup deine Waren durch den Zoll bringen willst, musst du dich vorab über Gesetze, Verbote, Lizenzen und Genehmigungen informieren, die das Zielland voraussetzt. Das gilt sowohl für den Export als auch für den Import. Die Market Access Database gibt dir detaillierte Insights dazu.

Außerdem sollte dir bewusst sein, dass auch einige Produkte besonderen Bestimmungen unterliegen. Beispiel: Du lieferst Bauteile, die auch militärisch genutzt werden könnten – auch „Dual Use“ genannt. Deinen Geschäftspartner hast du nicht genau unter die Lupe genommen (zum Beispiel über Embargo- oder Sanktionslisten) – denn Geschäft ist Geschäft, und du freust dich über deinen ersten Kunden im Ausland. Nach einigen Monaten bekommst du gewaltig Ärger. Warum? Du hast an eine Terrororganisation geliefert, der deine Bauteile recht gelegen kamen. Das ist jetzt natürlich ein ziemlich drastisches Beispiel. Aber du verstehst, worauf wir hinauswollen: Schau dir genau an, wohin und an wen du lieferst – und welche Vorschriften für dieses Land relevant sind.

Was genau ist in diesem Paket? Nimm es mit der Zolltarifnummer besser genau

Die Zolltarifnummer ist das A und O, wenn du dein Startup internationalisieren willst. Sie gehört neben Warenbeschreibung und Warenursprung zu den grundlegenden Stammdaten, die deine Lieferung enthalten muss. Viele denken sich: „Ach, die Zolltarifnummer, die schlag ich mal eben in der Datenbank nach und dann hat sich das“. Wie so vieles im Leben ist das aber leider nicht ganz so einfach, wie es auf den ersten Blick scheint, denn: Datenbanken wie der EZT Online (Elektronische Zolltarif) können Dich häufig zu der falschen Nummer leiten. Gilt für deine Körnermischung 0 % oder 12,8 % Zollsatz? Und ist deine Deko wirklich noch Deko, oder geht sie nicht vielleicht schon als Weihnachtsartikel durch?

Startups sollten sich bei Zollfragen deshalb lieber eine verbindliche Auskunft bei einer Prozessberatung von einem Experten einholen – oder die Nummer zumindest im Nachgang noch einmal überprüfen lassen. Und damit kommen wir schon zum nächsten Punkt.

In Zollfragen kennt sich dein Steuerberater nicht unbedingt aus – geh zum Experten!

Kannst du nicht einfach deinen Steuerberater fragen, wenn du Hilfe bei der Zollabwicklung brauchst? Schließlich hast du nicht Unmengen an Geld herumliegen, was du hier und da in Experten investieren kannst. Den Steuerberater bezahlst du so oder so, und mit Steuerfragen kennt der sich ja aus.

Von diesem Gedankengang wollen wir dringend abraten. Den meisten Steuerberatern fehlt das spezielle Nischenwissen, das für Zollangelegenheiten nötig ist. Such dir deshalb lieber einen ausgewiesenen Experten, das ist deutlich billiger als Nachzahlungen, die wegen fehlender oder falscher Angaben auf dich zukommen. Übrigens: Wenn du dich an einen zertifizierten Berater wendest, kannst du dir diese Beratung sogar vom BAFA fördern lassen.

Was musst du über die Zollanmeldung via Paketdienstleister wissen?

Weiter geht’s mit der Zollabwicklung an sich. Gibt’s da etwas, was Startups wissen sollten? Klar, gibt es. Zum Beispiel die Sache mit dem Paketdienstleister. Wenn du DHL und Co. mit der Abwicklung beauftragst, bevollmächtigst du den Dienstleister zwar für jede Sendung – doch die Haftung, zum Beispiel für eine falsche Zolltarifnummer, bleibt bei dir. Mach deshalb immer explizite Angaben, wie die Sendung verzollt werden soll. Dazu gehören z.B. die Zolltarifnummer, der Zollwert, das korrekte Zollverfahren.

Last but not least: Lohnt sich die vereinfachte Zollanmeldung für Startups?

Ab einer gewissen Anzahl monatlicher Exporte ins Ausland kann es anstrengend werden, für jede Lieferung den gesamten Zollprozess zu durchlaufen – und zeitaufwendig ist es außerdem. Als sogenannter „zugelassener Ausführer (vereinfachten Zollanmeldung (Art. 166 UZK)“ kannst du die Abwicklung beschleunigen. Ein Beispiel: Ab 1000 € Warenwert musst du deine Ausfuhr elektronisch beim Zoll anmelden. Das machst du über eine Software mit ATLAS-Anbindung oder du beauftragst einen Dienstleister. Bist du zugelassener Ausführer, umgehst du diverse Schritte wie die Vorführung (Gestellung) beim Zoll und kannst deine Lieferung quasi direkt versenden.

Um von deinem zuständigen Hauptzollamt zur vereinfachten Anmeldung zugelassen zu werden, muss dein Startup einige Voraussetzungen erfüllen – zum Beispiel Zahlungsfähigkeit, bestimmte Sicherheitsanforderungen oder auch ein ausreichend geschultes Personal.

Fazit: Startups sollten die Zollabwicklung nicht auf die leichte Schulter nehmen

Du hast jetzt sicher gemerkt, dass es so einiges gibt, was dein Startup beim Zoll beachten sollte. Wir legen dir deshalb ans Herz: Informier dich vorab ausführlich und wende dich im Zweifelsfall an einen ausgewiesenen Zollberater, damit nicht nach einigen Jahren plötzlich die Zollprüfung an deiner Bürotür klopft und dir einen Bußgeldbescheid im fünfstelligen Bereich in die Hand drückt!

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