Aktualisiert: 02.02.2024 Publiziert: 08.12.2020
Das Jahr 2020 neigt sich dem Ende zu – und damit auch die Übergangsphase, die mit der Austrittserklärung des Vereinigten Königreichs aus der EU begann. Dann wird UK aus Zollsicht zum Drittland, und das bedeutet einige Neuregelungen für Import und Export – zum Beispiel fällt dann für Großbritannien der Präferenzursprung weg! Die größte Frage momentan lautet aber: Deal or No Deal? Für den Zoll haben beide Brexit-Ergebnisse unterschiedliche Folgen:
Zumindest im Hinblick auf den Import ins Vereinigte Königreich will die Regierung jedoch mit vereinfachten Zollbestimmungen nachhelfen.
Update Dezember 2020: In beinahe letzter Sekunde hat das britische Parlament nun doch einen provisorischen Deal verabschiedet. Großbritannien kann unabhängig von EU-Zolltarifen neue Verträge mit Drittländern schließen. Darüber hinaus soll der Warenverkehr zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich zwar zollfrei bleiben – doch um britische Produkte aufs Festland zu liefern, werden eine Menge Papiere benötigt. Ob der neue Pakt in dieser Form bestehen bleibt, ist immer noch nicht gewiss.
Mit einem Drei-Stufen-Plan, dem sogenannten Core Model, will die britische Regierung am 01.01.2021, 01.04.2021 und 01.07.2021 nach dem Brexit schrittweise neue Zollbestimmungen für den Import im Vereinigten Königreich einführen.
Der Plan gilt jedoch nicht grundsätzlich für alle Waren. Für den Import bestimmter, mit Risiken verbundener Güter musst du schon ab Januar Vorabanmeldungen bzw. Gesundheitszeugnisse vorlegen. Dennoch kannst du dir jetzt schon entsprechende Bewilligungen für die vereinfachte Anmeldung ausstellen lassen. Näheres dazu erfährst du in unserem Brexit-Leitfaden, den du dir direkt unter diesem Beitrag herunterladen kannst.
Tritt das Vereinigte Königreich aus der EU aus, vertieft das die Spannungen zwischen Nordirland und der Republik Irland wieder. Denn da auch Nordirland dem Brexit folgen würde, würde das zu einer EU-Außengrenze mitten durch Irland führen – mit zollrechtlichen Konsequenzen für alle Unternehmen, die bisher auf beiden Seiten der Grenze produzierten. Um das zu vermeiden, die Wirtschaft zu schützen und auch das Karfreitagsabkommen nicht anzukratzen, wurde ein Protokoll zu Nordirland und der Republik Irland vorgelegt. Für alle Waren, die du nach oder aus Nordirland liefern möchtest, gilt damit auch nach dem Brexit der Zollkodex der Union – mitsamt aller gewohnten Mehrwertsteuer- und Verbrauchersteuervorschriften.
Das umstrittene Binnenmarktgesetz des britischen Premierministers Boris Johnson könnte dieses Abkommen und die einhergehenden Sonderregeln aber wieder aushebeln. Vor kurzem hatte das House of Lords zwar noch gegen das Binnenmarktgesetz gestimmt, doch das Tauziehen geht weiter. Hier gilt also auch wie bei allen Fragen bezüglich Brexit und Zoll: Augen offen halten und regelmäßig informieren!
Nach Ablauf des Übergangszeitraums (31.12.2020) gelten die EU-Vorschriften im Bereich Verbote und Beschränkungen je nach Verhandlungsergebnis nicht mehr für das Vereinigte Königreich. Das bedeutet: Es könnten neue, anders gestaltete Verbote und Beschränkungen in Kraft treten, die du im Blick behalten solltest.
Allgemein empfiehlt die britische Regierung für einen leichteren Start:
Auf der Webseite der britischen Regierung findest du außerdem einen Fragebogen, der dir aufzeigt, welche Schritte du jetzt konkret einleiten solltest. Und wenn du es ganz kompakt haben willst: In diesem Beitrag findest du eine Übersicht mit den wichtigsten Tipps und Links zum Brexit. Einfach herunterladen!
Neben dem Brexit kommen 2021 noch einige weitere Änderungen im Zoll auf dich zu:
Wir sind uns sicher einig, dass das ganze Thema Brexit recht kompliziert ist. Es bleibt jedoch nur eines übrig: Schau immer mal wieder nach, was sich Neues ergeben hat, prüfe deine Handelsbeziehungen und Lieferketten in Großbritannien und befolge die oben erwähnten Ratschläge und Leitfäden der britischen Regierung, um dich optimal vorzubereiten. Falls du noch Fragen zum Brexit oder zu allgemeinen Zollthemen hast, kannst du dich gerne bei uns melden!