Aktualisiert: 25.04.2024 Publiziert: 02.08.2021
Neulich hat uns ein Kunde wieder berichtet, dass seine Ware tagelang von den Zollbehörden der USA festgehalten wurde und er am Ende 15.000 USD bezahlen musste. Unter anderem, für die Gebühren zur Einlagerung im Zolllager bis zur Klärung der erforderlichen Dokumente. Das kann man vermeiden, indem schon vor dem Export aus Europa die wichtigsten Tipps beachtet werden.
Janine Lampprecht, Geschäftsführerin von den Grenzlotsen, und Michelle Small, eine erfahrene Customs Brokerin (Zollagentin) in den USA, haben sich über die Schwierigkeiten, aber auch Möglichkeiten und Tipps bei der Einfuhr in die USA ausgetauscht.
Exporteure aus Europa müssen mit genauen Kontrollen der Ware rechnen. Sie dürfen dabei nicht vergessen, dass es für viele Waren besondere Einfuhrbestimmungen und sogar Verbote gibt. Ähnlich problematisch wie in Europa ist, dass häufig nicht das spezifische Wissen und auch Informationen zur korrekten Verzollung bei den Dienstleistern nicht vorhanden sind.
Es sollte gewährleistet sein, dass alle Informationen für die Zollabfertigung auf der Handelsrechnung zu finden sind, um mögliche Unterbrechungen und zusätzliche Kosten bei der Einfuhr in die USA zu vermeiden. Gerade bei dem verwendeten Incoterm DAP (delivery at place = geliefert benannter Bestimmungsort) sind Schwierigkeiten nicht selten. Wenn der Importeur der Ware und die Versandanschrift nicht identisch sind, wenden sich die Speditionen dann an den Empfänger und nicht an den eigentlichen Importeur, was wiederum die Sendung verzögern kann. Wichtig sind deshalb die Kennzeichnung und Kontaktdaten auf der Rechnung des IOR (Importer of record = registrierter Importeur). Die korrekte Rechnungsstellung ist eine der vielen Vorgaben bei der Einfuhr.
Die Anforderungen an die Rechnungsstellung des Exporteurs aus der EU sieht diese wichtigen Angaben vor:
Bei der Erstellung einer Proforma Rechnung, kann es durchaus mal vorkommen, dass der Exporteur dem Zoll den Wert der Sendung dann bestätigen muss, bevor die Abfertigung erfolgen kann. Aber nicht nur eine korrekte Rechnung, auch andere Dokumente sind für die Einfuhrabwicklung notwendig. Beispielsweise Frachtpapiere, die Zollbürgschaft (customs bond) und Zollformulare für die Einfuhrabgaben und zur Freigabe der Sendung.
Bei der überwältigenden Anzahl an Vorschriften und Dokumente empfiehlt es sich einen spezialisierten Zollagenten vor Ort zu buchen. Diese ersparen mit Ihrem Know-how und ihrer Berufserfahrung jede Menge Zeit und Ärger. Anders als in Deutschland, müssen die Zollagenten in den USA über eine Lizenz verfügen, für welche eine fachliche Prüfung beim US- amerikanischen Zoll abgelegt werden muss. Die Exporteure aus der EU können auf der Seite des Ministeriums für Innere Sicherheit der Vereinigten Staaten (CBP= U.S. Customs and Border Protection), für jeden Hafen zugelassene Broker finden.
Allerdings übernehmen die Agenten nicht die Funktionen des Beraters, wenn es um die Ermittlung der korrekten Zolltarifnummer geht.
Liegt die Zolltarifnummer vo, kann der Agent die Vorschriften und Bedingungen nach Bedarf prüfen, muss aber explizit damit beauftragt werden. Wichtig ist hier im ersten Schritt, die genaue Kommunikation. Hat der Agent die benötigte Erfahrung in meinem Fall? Hat er ausreichend Kapazität für meine Sendungen?
Die Kosten für einen Agenten liegen in der Regel zwischen 60 und 250 Dollar, je nach Größe der Zollagentur. Nach Erteilung einer Zollvollmacht (Customs Power of Attorney) kann der Agent die Einfuhrabwicklungen tätigen. Hierfür vergibt der Zoll dann eine zugeteilte Nummer (Customs assigned number) für die europäischen Importeure. Amerikanische Firmen besitzen bereits ihre Steuernummer, welche hierfür verwendet wird. Trotzdem bleiben die vertretenen Unternehmen gegenüber der Zollbehörde immer selbst für die korrekte Einreihung der Waren, die Festlegung des Warenwertes und die Abwicklung des Wareneingangs in das US-Zollgebiet verantwortlich. Erst im zweiten Schritt erfolgt dann die Absprache mit dem Spediteur, um die Fehlerquote so minimal wie möglich zu halten. Im nächsten Schritt gilt es für die Abfertigung in den USA eine Zollbürgschaft zu beantragen, welche der Agent bei einer „Bond Company“ besorgt. Dabei handelt es sich um eine Absicherung, bzw. Versicherung für die anfallenden Einfuhrabgaben. Die Vorgänge der Warenabfertigung und der Zahlung der Einfuhrabgaben können dann aufgrund der engen Zusammenarbeit zwischen der CBP und den Zollagenten zügiger abgeschlossen werden. Der US-Zoll prüft anhand der gesamten Zollunterlagen und gibt die Waren frei bzw. ordnet eine Zollbeschau an. Wenn die Einfuhrabgaben nicht bezahlt werden, werden dem einführende Unternehmen Privilegien abgesprochen. Dies bedeutet, dass die Zollbürgschaft aberkannt wird, und somit alle damit verbundenen Privilegien entfallen. Für jede Sendung wird dann eine Dokumenteneinsicht gefordert, Zoll und Steuern fallen sofort an, und die Sendung dauert um einiges länger.
Viele Unternehmen fragen sich sicherlich, ob sie die Zollabwicklung für die Einfuhr in die USA auch selbst organisieren und anmelden können. Bei der überwältigenden Anzahl an Vorschriften und Dokumenten, empfehlen Behörden und auch die Agenten selbst, lieber auf die Erfahrung von ortsansässigen Agenturen zurückzugreifen. Beispielsweise meldet ein Messebauer seinen Container mit seinem Equipment beim Zoll in den USA an, vergisst aber die Besonderheit, dass die mitgelieferte Kiste Bonbons für die Kunden, eine Registrierung bei der FDA (Food and Drug Administration= behördliche Lebensmittelüberwachung und Arzneimittelbehörde der Vereinigten Staaten) erfordert. Zusätzlich gilt bei Lebensmitteln eine Ankündigung („Prior notice“) im Voraus zu tätigen, die über den einzelnen Warentransport informiert. Auch hier gelten strikte Vorgaben, die einzuhalten sind, wie z.B. die Beschreibung des Artikels, der Name von Hersteller und Spediteur, das Ursprungsland des Artikels, sowie der geplante Zollhafen zum Eintritt in die USA. Werden diese Vorgaben nicht eingehalten, bleibt der Container stehen und es fallen weitere unnötige Kosten und auch Zeit an.
Aber nicht nur im Bereich Lebensmittel oder medizinischen Geräten gibt es eine Menge an Bestimmungen zu beachten. Auch Güter wie Textilien, Produkte aus Holz, Konsumgüter oder Produkte für Kinder unterliegen verschiedenen Anforderungen, welche deklariert und dokumentiert werden müssen. Hier gilt es die richtigen Dokumente zu finden und diese dann korrekt zu befüllen und zu übermitteln. Weitere wichtige Behörden bei Importanmeldungen in den USA sind zum Beispiel die EPA (Environmental Protection Agency) sowie National Highway Traffic Safety Administration – NHTSA, da Kraftfahrzeuge den U.S. Emissionsvorschriften und Sicherheitsstandards entsprechen müssen.
Ein wichtiges Werkzeug für die Einfuhren stellt das System ACE (The Automated Commercial Environment) dar. Hier muss der Agent eine Registrierung abgeben, und bekommt dann vom Zoll den Zugriff genehmigt. Mit Hilfe des Systems melden Agenten die Einfuhren an, und der Importeur kann über eine der vielen Reportfunktionen Berichte ziehen, was der Agent wann und wie angemeldet hat. Allerdings ist die Reportfunktion nur beschränkt auf die jeweilige Zolltarifnummer und bildet keine Artikelnummern oder dergleichen ab. Dieser Überblick verschafft sowohl dem Importeur ein wenig Kontrolle und Sicherheit vor Missbrauch seiner Registrierungsnummer als auch dem Zoll die Möglichkeit, bei Bedarf noch einmal zu prüfen. Die Berichte können nicht nur nach Zolltarifnummern selektiert werden, sondern auch nach Art der Sendung, beispielsweise der Bericht über ISF (für Seefracht). Die ISF (Importer Security Filing), die auch allgemein als 10 + 2 bezeichnet wird, muss spätestens 24 Stunden vor dem Laden der Sendung, auf dem in die Vereinigten Staaten bestimmten Schiff, beim US-Zoll- und Grenzschutz (CBP) eingereicht werden. Andernfalls kann ein Schadensersatz in Höhe von 5.000 US-Dollar pro Verstoß für die Einreichung einer unrichtigen, unvollständigen oder verspäteten ISF erlassen werden.
Betrachtet man den aktuellen Stand der digitalen Möglichkeiten in den USA, ist es sicherlich von Vorteil, dass die Importeure ihre Berichte einsehen können. Im Gegensatz dazu, gibt es diese Möglichkeit des Monitorings für die deutsche Zollabwicklung nicht wirklich. Die Gefahr, dass es einen Missbrauch der EORI Nummer gibt, kann der Importeur in Deutschland nicht überprüfen.
Ganz aktuell beschäftigt uns das Thema mit den Kleinsendungen aus dem Drittland, bei welchen der E- Commerce Kunde nicht ersehen kann, woher er seine Ware bekommt, und welche Kosten dafür anfallen. Auch in den USA ist dies nicht möglich.
Allerdings liegt die Grenze für Kleinsendungen im Gegensatz zu Deutschland bei 800 US-Dollar. Die Zollbehörde ist ermächtigt, Kleinsendungen mit einem Wert von bis zu 800 US-Dollar, die häufig mit der Post oder Kurierdienstleistern in die USA versendet werden, zoll- und steuerfrei und in einem vereinfachten Verfahren (informal entry) abzufertigen. Warensendungen, deren Wert die in den USA geltende Freigrenze für kommerzielle Kleinsendungen (de minimis value) von 800 US-Dollar nicht übersteigt, sind nach Angaben der U.S. Customs and Border Protection von den derzeit geltenden Zusatzzöllen in Höhe von 25 Prozent ausgenommen. Allerdings haben Einfuhren von Waren, die Antidumping- oder Ausgleichszöllen unterliegen, grundsätzlich keinen Anspruch auf die Zoll- und Steuerfreiheit im Rahmen der de minimis Regelung und sind im formalen Einfuhrverfahren (formal entry) abzufertigen. Auch hier führt der amerikanische Zoll stichprobenartige Kontrollen durch.
Betrachtet man alle Vorschriften und Regularien, ist es also wichtig, alle notwendigen Dokumente korrekt und detailreich einzureichen und Vorgaben zu erfüllen. Um einen reibungslosen und zeitsparenden Ablauf zu gewährleisten, empfiehlt es sich, einen guten und erfahrenen Zollagenten zu beauftragen. Hier ist besondere Sorgfalt bei der Auswahl des Vertreters geboten. Mit dem richtigen Agenten steht einer Einfuhr in die komplexe Zollwelt der USA nichts mehr im Wege.