Als Zoll werden Abgaben bezeichnet, die anfallen, wenn Waren über Zollgrenzen transportiert werden. Der Begriff „Zölle“ ist eine Ableitung aus dem lateinischen „teloneum“. Diese Wortentsprechung ist gleichbedeutend. Zölle werden als Steuern im Sinne der Abgabenordnung behandelt. Der Zoll ist nicht mit der Einfuhrumsatzsteuer zu verwechseln und gilt als Instrument der Außenhandelspolitik. Unternehmen müssen nach dem Zollrecht bei der Ausfuhr von Waren mit dem Zoll eine Gebühr an einen anderen Staat abführen. Der Zoll wird vom jeweiligen Land oder der Zollunion erhoben. Für den Einzug der Zollgebühren ist die Zollverwaltung des Staates zuständig.
Beim Zoll wird in zwei Bemessungsgrundlagen unterschieden:
Die Erhebung von Zöllen dient unterschiedlichen Zwecken. Nicht unerheblich ist die Tatsache, dass der Zoll für die Staaten eine Einnahmequelle bietet. Weit bedeutender ist in der Regel, durch die Verteuerung der Importe die eigene Wirtschaftskraft zu schützen und zu stabilisieren.
Bei der Schutzfunktion kann in zwei Unterformen gesplittet werden:
Der Strafzoll gilt in diesem Kontext als Besonderheit. Damit sollen betroffene Länder zu einem erwünschten Handeln gezwungen werden. Gründe hierfür sind in der Sicherheitspolitik zu suchen. So soll ein Staat zum Beispiel durch Strafzölle dazu gedrängt werden, ein besetztes Land aufzugeben. Strafzölle können auch Exportartikel des eigenen Landes betreffen. Werden Waren im eigenen Land zur Mangelware, springen Strafzölle ein, um die Ausfuhr der Güter als unrentabel gelten zu lassen.
Einzelne Zölle im Überblick:
Der Zoll als Behörde in Deutschland kommt folgenden Aufgaben nach: