Was ist ein Handelsembargo?

Ein Handelsembargo schließt wirtschaftliche Sanktionen ein, die von Staaten oder Staatengemeinschaften gegenüber anderen Ländern verhängt werden. Embargos treten aus unterschiedlichen Gründen in Kraft. Die Durchsetzung politischer Ziele und die Eindämmung von Terrorismus und Menschenrechtsverletzungen zählen dazu. Die Folgen von Embargos sind weitreichend und betreffen nicht nur das vom Embargo betroffene Land. Global tätige Firmen sehen sich mit Ausfuhrverboten und anderen Handelsbeschränkungen konfrontiert.  

Definition 

Ein Handelsembargo ist eine staatlich angeordnete Zwangsmaßnahme, welche den Güterhandel mit bestimmten Ländern unterbindet. Embargos sind häufig die Reaktion auf Verletzungen des Völkerrechts und dienen dazu, die betroffenen Staaten zu bestimmten Handlungsweisen zu zwingen oder sie davon abzuhalten. 

Ein Embargo ist von einem Boykott zu unterscheiden. Ein Boykott wird der Privatwirtschaft zugeschrieben und beruht auf einen freiwilligen Verzicht. Handelsembargos sind staatlich organisiert. Sind mehrere Staaten daran beteiligt, wird von einem Kollektivembargo gesprochen.  

Embargos sind inhaltlich eng mit weiteren Begriffen aus dem Völkerrecht verwandt: 

  • Sanktion: Ein Staat reagiert auf ein dem Völkerrecht widersprechendes Verhalten eines anderen Landes. 
  • Retorsion: Die Verwendung erfolgt im Kontext mit handelspolitischen Sanktionen. Ein gängiges Instrument ist der Retorsionszoll.  
  • Blockade: Unter diesem Begriff werden militärische Maßnahmen zusammengefasst.  

Handelsembargos hat der UN-Sicherheitsrat in jüngster Zeit beispielsweise gegen den Iran oder die Elfenbeinküste verhängt. Innerhalb der EU erfolgt die Umsetzung innerhalb der Außenwirtschaftsverordnung (AWV), welche auch den Einsatz strafrechtlicher nationaler Sanktionen erlaubt. 

Im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) verhängt die EU eigenständige Embargos, zum Beispiel gegenüber Somalia, Weißrussland, Sierra Leone oder Simbabwe. Die Zollstellen überwachen im Rahmen der Ein- und Ausfuhr die Einhaltung derartiger Restriktionen.       

Geschichte  

Das Verhängen von Embargos geht bis in das Altertum zurück. Aus antiken Überlieferungen ist beispielsweise ein 606 nach Christus von Herakleios dem Älteren erlassenes Getreideembargo gegen Konstantinopel bekannt. Papst Urban IV. erließ 1261 Embargos gegen Siena und Florenz. Papst Nikolaus IV. verhängte 1291 ein Handelsembargo gegen Jerusalem und 1471 wurde Köln Opfer eines Handelsembargos und im Zuge dessen aus der Hanse ausgeschlossen.  

Embargos der Neuzeit: 

  • Embargo-Gesetz: Das Handelsembargo wurde im Jahre 1807 von der Regierung der Vereinigten Staaten gegen Frankreich und Großbritannien erlassen. Die Folgen für die US-amerikanische Exportwirtschaft waren verheerend. 
  • US-Embargo gegen Kuba: Das im Jahre 1960 gegen Kuba verhängte Handelsembargo existiert bis heute und trat als Reaktion auf die Verstaatlichung ausländischen Eigentums und Firmen, die vielen US-Bürgern gehörten, in Kraft.  
  • Öl-Embargo: Im Jahre 1973 trat dieses von den arabischen OPEC-Staaten gegen Länder, die während des Yom-Kippur-Krieges Israel Unterstützung gewährten, gerichtete Handelsembargo in Kraft. Der rasante Anstieg der Ölpreise beeinflusste die Weltwirtschaft nachhaltig.   

Gründe für Handelsembargos  

Handelsembargos werden international vermehrt diskutiert. Die Sanktionen werden als wirksames Instrument, um politische wie wirtschaftliche Veränderungen zu forcieren, betrachtet. Gegner sehen Embargos als Bestrafung zulasten unschuldiger Bevölkerungsgruppen.  

Die Gründe für Handelsembargos sind vielschichtig: 

  • Politische Gründe: Das Durchsetzen politischer Ziele gilt als Hauptgrund für Handelsembargos. Dabei können Verletzungen der Menschenrechte, aggressives Verhalten gegenüber Drittländern oder die Unterstützung und Förderung terroristischer Handlungen eine Rolle spielen. Das bereits genannte Embargo der USA auf Kuba ist ein aktuelles Beispiel. 
  • Wirtschaftliche Gründe: Embargos werden auch verhängt, um die inländische Wirtschaft vor dem ausländischen Wettbewerbsdruck zu bewahren. Dies geschieht häufig, um die Wirtschaft des eigenen Landes zu stärken und Arbeitsplätze zu erhalten. Um die Stahlindustrie vor ausländischem Wettbewerb zu schützen, verhängten die USA im Jahre 2018 einen Stahltarif. 
  • Gründe der nationalen Sicherheit: Das Verhängen von Handelsembargos aus Gründen der nationalen Sicherheit, kann die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen eindämmen. So geschehen im Jahre 1990, als die Vereinten Nationen ein Embargo gegen den Irak auf den Weg brachten, um zu verhindern, dass der Irak Atomwaffen einkauft. 
  • Humanitäre Gründe: Embargos können auch aus humanitären Gründen auferlegt werden. So haben die USA im Jahre 1997 durch ein Embargo Druck auf den Sudan ausgeübt, um die Regierung dazu zu bewegen, den Bürgerkrieg und die damit einhergehenden Menschenrechtsverletzungen zu beenden. 

Arten von Handelsembargos 

Grundsätzlich kann die Einteilung von Handelsembargos in folgende Hauptkategorien vorgenommen werden: 

Handelsembargo als Totalembargo  

Ein Totalembargo untersagt jegliche Handelsbeziehungen mit dem betroffenen Staat. Zu einem Totalembargo kommt es, wenn sich die internationale Lage zuspitzt und eine wirtschaftliche Isolation des Landes erreicht werden soll. Betroffen sind der komplette Staat und alle Staatsangehörigen. Ein Beispiel war, das im Jahre 2003 durch ein Teilembargo ersetzte Handelsembargo gegen den Irak, welches über viele Jahre den Handel komplett unterbunden hatte.   

Handelsembargo als Teilembargo 

Ein Teilembargo erfolgt zielgerichteter und bleibt auf bestimmte Branchen oder Ressourcen beschränkt. Diese Embargos bewirken die Einschränkung wirtschaftlicher Aktivität und den Fluss von finanziellen Mitteln. Der Einsatz erfolgt gezielt, um bestimmten politischen oder ethischen Zielen nachzukommen. Als aktuelles Beispiel können Sanktionen im Zuge der Konflikte in der Ukraine genannt werden, welche Waren aus Russland betreffen.  

Länderembargos 

Länderbezogene Sanktionen richten sich gegen bestimmte Staaten, Personen oder Personengruppen. Der Außenwirtschaftsverkehr wird eingeschränkt oder komplett untersagt.  

Beispiel: Weißrussland  

  • Finanzsanktionen: Gelder und wirtschaftliche Ressourcen werden eingefroren. 
  • Handelsbeschränkungen: Es bestehen Verkaufs-, Lieferungs-, Verbringungs- und Ausfuhrverbote für Tabakwaren, Maschinen, Raumfahrttechnologie, Software oder militärische Güter und Technologien. 
  • Reisebeschränkungen: Gelistete Personen dürfen nicht einreisen oder das Land auf der Durchreise passieren.  
  • Verkehrsbeschränkungen: Flugzeugen belarussischer Luftfahrtunternehmen werden die Start- und Landeerlaubnis sowie das Überflugverbot untersagt.  

Warenbezogene Embargos 

Derartige Embargos beziehen sich nicht auf einzelne Länder, sondern umfassen den allgemeinen Handel mit Gütern, die zu Folterzwecken oder zur Vollstreckung der Todesstrafe verwendet werden. Betroffen ist auch der Handel mit Rohdiamanten. So dürfen Rohdiamanten nur mit einem gültigen Kimberley-Zertifikat und zwischen Ländern, die dem Zertifikationssystem (KPCS) angeschlossen sind, gehandelt werden. Die Anforderungen an das Zertifikat gibt die KP-VO vor. 

Die Anti-Folter-Verordnung (EU 2019/125) verfolgt das Ziel, einen Beitrag zur Ächtung der Todesstrafe, der Anwendung von Folter und der grausamen wie unmenschlichen Behandlungen von Menschen zu leisten.                                                                                                  In den Anhängen II und III sind die betroffenen Güter gelistet: 

  • Galgen und Fallbeile 
  • Schlagstöcke  
  • elektrische Stühle 
  • bestimmte Elektroschock-Geräte 
  • Fesseln und Einzelschellen 
  • tragbare Elektroimpulswaffen 
  • Tränengas  

Personen- und organisationsbezogene Embargos  

Gegenüber einzelnen Personen oder Personengruppen werden Embargos zum Zweck der Terrorismusbekämpfung und der Unterbindung der Finanzierung terroristischer Handlungen verhängt.  

Dabei handelt es sich beispielsweise um folgende Maßnahmen: 

  • Maßnahmen gegen die Al-Qaida und der damit in Verbindung stehenden natürlichen wie juristischen Personen und Einrichtungen. 
  • Maßnahmen gegen Personen, die mit den Taliban in Afghanistan verbunden sind. 
  • Maßnahmen gegen Personen, die Gewalttaten der Hamas unterstützen und fördern.  
  • Maßnahmen gegen chemische Waffen und deren Verbreitung und Einsatz. 
  • Maßnahmen gegen schwere Verstöße gegen das Menschenrecht.       

Betroffene Güter bei Handlungsembargos  

Bei von Embargos betroffenen Gütern wird zwischen Rüstungsgütern und sonstigen Gütern unterschieden. 

  • Rüstungsgüter: Dabei handelt es sich um alle Güter, die in Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste gelistet sind. Betroffen sind Waffen, Munition und Rüstungsmaterial.     
  • Sonstige Güter: Für von Embargos betroffene sonstige Güter liegt keine finale Auflistung vor. Daher können auch Güter betroffen sein, die nicht der allgemeinen Exportkontrolle unterliegen. Neben physischen Waren kann es sich auch um Software oder Technologien handeln. 

Auswirkungen von Handelsembargos 

Handelsembargos bringen erhebliche Auswirkungen auf alle Beteiligten mit sich.  

  • Wirtschaftliche Auswirkungen: Länder, die Embargos verhängen, müssen mit einem Rückgang der Exportrate rechnen. Dies kann Arbeitsplätze kosten. Im betroffenen Land mangelt es an Waren und die Preise steigen. 
  • Politische Auswirkungen: Wird das betroffene Land durch Embargos unter Druck gesetzt, seine Richtlinien zu ändern, entstehen Spannungen und Konflikte.   
  • Soziale Auswirkungen: Fehlt es an Waren und steigen die Preise, sinkt der Lebensstandard. Der Warenmangel kann Auswirkungen auf verschiedene Bereiche mit sich bringen. Auch die allgemeine Gesundheitsversorgung und das Bildungswesen können betroffen sein. Eine derartige Entwicklung wurde beispielsweise während des Handelsembargos der USA gegen Kuba beobachtet.  

Quellen: 

https://www.bafa.de/DE/Aussenwirtschaft/Ausfuhrkontrolle/Gueterlisten/gueterlisten_node.html 

https://www.bafa.de/DE/Aussenwirtschaft/Ausfuhrkontrolle/Antragsarten/Anti_Folter_Verordnung/anti_folter_node.html 

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Aussenwirtschaft-Bargeldverkehr/Embargomassnahmen/Warenembargos/Rohdiamanten/rohdiamanten.html 

https://www.gesetze-im-internet.de/awv_2013/BJNR286500013.html 

 

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