Ein Handelsembargo schließt wirtschaftliche Sanktionen ein, die von Staaten oder Staatengemeinschaften gegenüber anderen Ländern verhängt werden. Embargos treten aus unterschiedlichen Gründen in Kraft. Die Durchsetzung politischer Ziele und die Eindämmung von Terrorismus und Menschenrechtsverletzungen zählen dazu. Die Folgen von Embargos sind weitreichend und betreffen nicht nur das vom Embargo betroffene Land. Global tätige Firmen sehen sich mit Ausfuhrverboten und anderen Handelsbeschränkungen konfrontiert.
Ein Handelsembargo ist eine staatlich angeordnete Zwangsmaßnahme, welche den Güterhandel mit bestimmten Ländern unterbindet. Embargos sind häufig die Reaktion auf Verletzungen des Völkerrechts und dienen dazu, die betroffenen Staaten zu bestimmten Handlungsweisen zu zwingen oder sie davon abzuhalten.
Ein Embargo ist von einem Boykott zu unterscheiden. Ein Boykott wird der Privatwirtschaft zugeschrieben und beruht auf einen freiwilligen Verzicht. Handelsembargos sind staatlich organisiert. Sind mehrere Staaten daran beteiligt, wird von einem Kollektivembargo gesprochen.
Embargos sind inhaltlich eng mit weiteren Begriffen aus dem Völkerrecht verwandt:
Handelsembargos hat der UN-Sicherheitsrat in jüngster Zeit beispielsweise gegen den Iran oder die Elfenbeinküste verhängt. Innerhalb der EU erfolgt die Umsetzung innerhalb der Außenwirtschaftsverordnung (AWV), welche auch den Einsatz strafrechtlicher nationaler Sanktionen erlaubt.
Im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) verhängt die EU eigenständige Embargos, zum Beispiel gegenüber Somalia, Weißrussland, Sierra Leone oder Simbabwe. Die Zollstellen überwachen im Rahmen der Ein- und Ausfuhr die Einhaltung derartiger Restriktionen.
Das Verhängen von Embargos geht bis in das Altertum zurück. Aus antiken Überlieferungen ist beispielsweise ein 606 nach Christus von Herakleios dem Älteren erlassenes Getreideembargo gegen Konstantinopel bekannt. Papst Urban IV. erließ 1261 Embargos gegen Siena und Florenz. Papst Nikolaus IV. verhängte 1291 ein Handelsembargo gegen Jerusalem und 1471 wurde Köln Opfer eines Handelsembargos und im Zuge dessen aus der Hanse ausgeschlossen.
Embargos der Neuzeit:
Handelsembargos werden international vermehrt diskutiert. Die Sanktionen werden als wirksames Instrument, um politische wie wirtschaftliche Veränderungen zu forcieren, betrachtet. Gegner sehen Embargos als Bestrafung zulasten unschuldiger Bevölkerungsgruppen.
Die Gründe für Handelsembargos sind vielschichtig:
Grundsätzlich kann die Einteilung von Handelsembargos in folgende Hauptkategorien vorgenommen werden:
Ein Totalembargo untersagt jegliche Handelsbeziehungen mit dem betroffenen Staat. Zu einem Totalembargo kommt es, wenn sich die internationale Lage zuspitzt und eine wirtschaftliche Isolation des Landes erreicht werden soll. Betroffen sind der komplette Staat und alle Staatsangehörigen. Ein Beispiel war, das im Jahre 2003 durch ein Teilembargo ersetzte Handelsembargo gegen den Irak, welches über viele Jahre den Handel komplett unterbunden hatte.
Ein Teilembargo erfolgt zielgerichteter und bleibt auf bestimmte Branchen oder Ressourcen beschränkt. Diese Embargos bewirken die Einschränkung wirtschaftlicher Aktivität und den Fluss von finanziellen Mitteln. Der Einsatz erfolgt gezielt, um bestimmten politischen oder ethischen Zielen nachzukommen. Als aktuelles Beispiel können Sanktionen im Zuge der Konflikte in der Ukraine genannt werden, welche Waren aus Russland betreffen.
Länderbezogene Sanktionen richten sich gegen bestimmte Staaten, Personen oder Personengruppen. Der Außenwirtschaftsverkehr wird eingeschränkt oder komplett untersagt.
Beispiel: Weißrussland
Derartige Embargos beziehen sich nicht auf einzelne Länder, sondern umfassen den allgemeinen Handel mit Gütern, die zu Folterzwecken oder zur Vollstreckung der Todesstrafe verwendet werden. Betroffen ist auch der Handel mit Rohdiamanten. So dürfen Rohdiamanten nur mit einem gültigen Kimberley-Zertifikat und zwischen Ländern, die dem Zertifikationssystem (KPCS) angeschlossen sind, gehandelt werden. Die Anforderungen an das Zertifikat gibt die KP-VO vor.
Die Anti-Folter-Verordnung (EU 2019/125) verfolgt das Ziel, einen Beitrag zur Ächtung der Todesstrafe, der Anwendung von Folter und der grausamen wie unmenschlichen Behandlungen von Menschen zu leisten. In den Anhängen II und III sind die betroffenen Güter gelistet:
Gegenüber einzelnen Personen oder Personengruppen werden Embargos zum Zweck der Terrorismusbekämpfung und der Unterbindung der Finanzierung terroristischer Handlungen verhängt.
Dabei handelt es sich beispielsweise um folgende Maßnahmen:
Bei von Embargos betroffenen Gütern wird zwischen Rüstungsgütern und sonstigen Gütern unterschieden.
Handelsembargos bringen erhebliche Auswirkungen auf alle Beteiligten mit sich.
Quellen:
https://www.bafa.de/DE/Aussenwirtschaft/Ausfuhrkontrolle/Gueterlisten/gueterlisten_node.html
https://www.gesetze-im-internet.de/awv_2013/BJNR286500013.html