Aus Sicht von Touristen reduziert sich das Stichwort Zoll auf die leidige Reisekontrolle. Doch die Struktur und die Aufgabenbereiche des Zolls sind komplexer und weitreichender. Der Zoll ist eine moderne und dem Bundesministerium für Finanzen unterstellte Verwaltungseinheit. Die Generalzolldirektion ist als Bundesoberbehörde in Bonn ansässig. Die Hauptzollämter und Zollfahndungsämter agieren auf Ortsebene.
Die Generalzolldirektion steuert und kontrolliert die Zollverwaltung und zeichnet für etwa 48.000 Zollbeamte verantwortlich. Die Behörde ist in elf verschiedene Direktionen unterteilt. Den Direktionen I und II kommen zahlreiche organisatorische Aufgaben zu. Dabei werden die organisatorischen wie personellen Voraussetzungen für die Wahrnehmung der verschiedenen Aufgaben des Zolls geschaffen. Die Direktionen III bis XI unterstützen auf Ortsebene und regeln fachliche Thematiken in ihren Grundsätzen sowie in auftretenden Einzelfällen. Durch die Erarbeitung von Bewertungen und Dienstvorschriften, die bundesweit gültig sind, wird das Bundesministerium für Finanzen direkt unterstützt und eine Bewertung der aktuellen Rechtsprechung vorgenommen.
Die Direktionen im Einzelnen:
Für die operativen Aufgaben der Zollverwaltung sind 41 Hauptzollämter und 8 Zollfahndungsämter zuständig. Diese arbeiten auf Ortsebene.
Die Hauptzollämter dienen als Anlaufstelle für die Wirtschaft und die Einwohner. Die Ortsbehörde kümmert sich um die zollamtliche Warenbehandlung und deren Bewilligung. Hauptzollämter überwachen die zollspezifisch vorliegenden fachlichen Verfahren und behalten dabei Möglichkeiten im Fokus, diese Verfahren für die Beteiligten zu vereinfachen.
Die Abfertigung der Waren stellt sich als komplexes wirtschaftsorientiertes Gesamtangebot dar. Es greifen elektronische Abfertigungsverfahren. Neben der Erleichterung des Verfahrens stellen die Angestellten der Zollämter einen flächendeckenden wie individuellen Service sicher. Die Arbeit ist auf die individuellen Erfordernisse der Unternehmen ausgerichtet. Dazu zählt auch das Angebot, die Zollabfertigung direkt im Unternehmen vorzunehmen, sofern der Wunsch dazu geäußert wird.
Weiterhin sind die Hauptzollämter dafür verantwortlich, alle durch Bundesgesetze definierten Verbrauchs- und Verkehrssteuern zu verwalten. Es wird die korrekte Steuererhebung sichergestellt. Die Vollstreckung von ausstehenden Forderungen sowie die Eindämmung und Bekämpfung von illegalen Beschäftigungen und Schwarzarbeit sind wichtige Aufgabengebiete.
Auch die Zollfahndungsämter werden zu den örtlichen Behörden der Zollverwaltung gezählt.
Die Institutionen haben ihren Sitz in folgenden Städten:
Der Zuständigkeitsbereich der Zollfahndungsämter liegt in der Ermittlung der von der Zollverwaltung zur Verfolgung zugeteilten Tatbestände von Strafen und Ordnungswidrigkeiten. Dabei können die Produktpiraterie, kriminelle Aktivitäten beim Handel mit Zigaretten und Rauschgift oder Straftatbestände in den Bereichen Zoll und Außenwirtschaft als vorrangige Aufgabengebiete definiert werden.
Der Zoll ist für die Erhebung von Steuern und Zöllen verantwortlich und stellt damit in hohem Maße die finanzielle Stabilität und Leistungsfähigkeit Deutschlands und der EU sicher. Die Arbeit des Zolls dient maßgeblich dem Schutz und der Sicherheit der Einwohner, der Wirtschaft und der Umwelt.
Zölle werden für Waren, die aus Drittländern in die EU eingeführt werden erhoben. Die Erhebung und Verwaltung der Zölle obliegt den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Die Zolleinnahmen fließen dem EU-Haushalt zu. In Deutschland werden jährlich regelmäßig etwa sechs Milliarden Euro eingenommen.
Die EU operiert als Zollunion, was bedeutet, dass beim internen Warenverkehr zwischen den Mitgliedsstaaten keine Zölle anfallen. Die Erhebung von Einfuhrzöllen gegenüber Ländern, die nicht der EU angehören, zählt zu den zentralen Instrumenten der EU-weiten Handelspolitik.
Der Aufgabenbereich der Zollverwaltung umfasst die Erhebung nachfolgender Steuern:
Die Durchführung von Zollkontrollen kann als wirkungsvolles Instrument des Verbraucherschutzes verstanden werden. Die Zollbehörde geht gegen gefälschte Markenware, Schmuggel und großangelegter internationaler Kriminalität vor.
Der Zoll überwacht die Einhaltung von Rechtsvorschriften bei der Wareneinfuhr, der Warenausfuhr oder der Warendurchfuhr. Werden die Vorgaben nicht beachtet und eingehalten, kann der Warenverkehr unterbunden werden. Damit der schnelle Warenfluss nicht in Mitleidenschaft gezogen wird, werden die Zollkontrollen gut organisiert und gezielt durchgeführt. Ob eine Wahrscheinlichkeit des Verstoßes gegen bestimmte Vorschriften vorliegt, wird durch eine zentrale Risikoanalyse bewertet. Die Informationen werden in elektronischer Form bereitgestellt. Dadurch kommt es kaum zu längeren Beeinträchtigungen des Warenverkehrs durch die angeordneten Zollkontrollen.
Unternehmen können der Webseite des Zolls wichtige Informationen zu den Beschränkungen und Verboten des Warenverkehrs entnehmen.
Durch die Aufdeckung und Verhütung von Straftaten, die sich aus dem grenzüberschreitenden Warenverkehr ergeben, leistet die Zollverwaltung einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der innerdeutschen Sicherheitsarchitektur.
Das Zollkriminalamt übernimmt die Koordination der Aufgaben innerhalb der Generalzolldirektion. Der Kampf gegen organisierte Kriminalität obliegt den Spezialeinheiten der Zollfahndung und bewahrt das Land vor hohen finanziellen Schäden. Zollfahnder sehen in ihrer Tätigkeit eine Herausforderung zur Bekämpfung von Geldwäsche, Schwarzarbeit und internationaler Kriminalität. Dabei ist es notwendig, eine enge Zusammenarbeit mit Partnerbehörden auf nationaler wie internationaler Ebene zu pflegen. Durch die Bekämpfung von Schwarzarbeit setzt sich der Zoll für den Erhalt von Arbeitsplätzen und einen fairen Wettbewerb ein.