Wie sind die Zollbedingungen zwischen der Türkei und Deutschland?

Da die Türkei nicht Teil der Europäischen Union ist, sind einige wichtige Zollrichtlinien zu beachten. Zwischen der EU und der Türkei existiert eine Zollunion. Damit besteht freier Warenverkehr und für Waren, die in der Türkei oder innerhalb der EU produziert wurden oder dort nach ihrem Import aus Drittländern dem freien Verkehr überstellt wurden, fallen keine Zölle und mengenmäßigen Begrenzungen an. Reisende haben innerhalb der EU nur wenige Zollvorschriften zu beachten. Für die Türkei existieren dagegen spezifische Vorgaben, die strikt einzuhalten sind.

Einreisebestimmungen Türkei 

Deutsche Staatsangehörige dürfen mit folgenden Dokumenten in die Türkei einreisen: 

  • Reisepass 
  • Personalausweis 
  • Kinderreisepass 
  • vorläufiger Reisepass 
  • vorläufiger Personalausweis (nicht empfohlen) 

Wichtig: Die Einreise in die Türkei wird mit einem Reiseausweis als Passersatz, den die Bundespolizei bei Notfällen ausstellt, nicht gewährt. 

Die Einreise in die Türkei kann auch mit einem Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass oder vorläufigen Reisepass erfolgen, wenn das Dokument seit höchstens zwölf Monaten abgelaufen ist. Abgelaufene vorläufige Personalausweise werden dagegen nicht akzeptiert. Zu beachten gilt, dass bei der Weiterreise in andere Zielländer häufig eine Gültigkeit der Reisedokumente verlangt wird und Passagieren dann unter Umständen die Weiterbeförderung am Transitflughafen infrage steht. 

Für deutsche Staatsangehörige wird für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von bis zu 180 Tagen kein Visum verlangt.    

Einfuhrbestimmungen Türkei 

Devisen dürfen in die Türkei in unbegrenzter Höhe eingeführt werden. Bei der Ausfuhr gilt eine Begrenzung auf einen Gesamtwert von 5.000 US-Dollar oder den entsprechenden Gegenwert in TRY. Die Quittung, die beim Geldumtausch in der Türkei ausgehändigt wurde, ist aufzubewahren und muss bei der Ausreise vorgelegt werden, wenn TRY in Euro zurückgetauscht werden. 

Persönlicher Schmuck ist bis zu einem Gegenwert von 15.000 US-Dollar für die Ein- und Ausfuhr zulässig. Höhere Werte sind bei der Einreise zu deklarieren. Wird der Schmuck in der Türkei gekauft, sind bei der Ausfuhr entsprechende Nachweise vorzulegen.  

Erwachsene Personen dürfen bei Einreise in die Türkei folgende Gegenstände mitführen: 

  • Gegenstände für den persönlichen Bedarf, Medikamente und Geschenkartikel bis zu einem Wert von 300 Euro 
  • 600 Zigaretten 
  • 100 Zigarillos 
  • 50 Zigarren 
  • 250 Gramm Zigarettentabak, inkl. 200 Stück Zigarettenpapier 
  • 250 Gramm Pfeifentabak 
  • 1 Liter alkoholische Getränke mit mehr als 22 Vol.% 
  • 1 Liter alkoholische Getränke mit bis zu 22 Vol.% 
  • Parfüm, Lotionen, Essenzen bis zu 600 Milliliter 
  • 5 Toilettenartikel und Hautpflegemittel 
  • 1 Kilogramm Kaffee 
  • 1 Kilogramm löslicher Kaffee 
  • 1 Kilogramm Tee 
  • 1 Kilogramm Schokolade 
  • 1 Kilogramm Süßigkeiten 

Wichtig: Waffen, Schneidwerkzeuge oder Betäubungsmittel dürfen nicht in die Türkei eingeführt werden. 

Was ist bei der Fahrzeug-Einfuhr zu beachten? 

Wer mit einem Kraftfahrzeug in die Türkei einreist, muss nicht mehr zwingend einen Reisepass vorweisen. Die Mitnahme des Dokuments ist aber dringend zu empfehlen, damit sich mit der Einreise in Zusammenhang stehende Probleme vermeiden lassen. 

Der türkische Zoll erlaubt den Aufenthalt von Fahrzeugen, die Ausländern ohne Aufenthaltsgenehmigung gehören, insgesamt 90 Tage, innerhalb einer Frist von 180 Tagen. Die Frist kann vollständig oder geteilt in Anspruch genommen werden. Fahrzeugführer bekommen vom türkischen Zoll kein entsprechendes Formular in die Hand. Die Registrierung des in die vorübergehende Verwendung überstellten Fahrzeuges erfolgt auf elektronischem Wege und durch eine direkte Verknüpfung mit den Reisedokumenten des Fahrzeughalters. 

Sollte der Fahrzeughalter nicht gleichzeitig auch der Reisende sein, muss dieser im Besitz eine Vollmacht des Eigentümers sein. Diese sollte von einer türkischen Auslandsvertretung in Deutschland direkt ausgestellt oder zumindest beglaubigt sein.  

Die Einfuhr von Heimtieren 

Pro Reisenden dürfen bis zu zwei Heimtiere in die Türkei eingeführt werden. Die Tiere müssen einen Mikrochip tragen oder deutlich erkennbar tätowiert sein. Weiterhin müssen Tierhalter eine Tollwutimpfung für ihr Tier nachweisen können. Die Tiere müssen mindestens 15 Tage vor der Einreise geimpft worden sein. Impfungen dürfen maximal ein Jahr zurückliegen. Einige Hunderassen sind verboten. Für Hunde sind weiterhin Impfungen gegen Hepatitis, Parvovirose und Leptospirose nachzuweisen. Damit ein lückenloser Nachweis erbracht werden kann, ist der EU-Heimtierausweis mitzuführen. 

Was ist beim Paketversand in die Türkei zu beachten? 

Beim Paketversand verlangt die türkische Zollkontrolle einige Unterlagen, die in folgender Übersicht aufgeführt sind. 

Versand von Päckchen:  

  • Handelsrechnung 
  • Ursprungszeugnis (nur gefordert, wenn keine Vorlage der Präferenzerklärung erfolgen kann) 

Versand von Paketen bis 500 Euro Warenwert: 

  • Handelsrechnung 
  • Ursprungszeugnis (nur gefordert, wenn keine Vorlage der Präferenzerklärung erfolgen kann) 

Versand von Paketen ab 500 Euro Warenwert:  

  • Zollinhaltserklärung CN-23 
  • Ursprungszeugnis (nur gefordert, wenn keine Vorlage der Präferenzerklärung erfolgen kann) 

Versand von Paketen ab 1.000 Euro Warenwert und/oder 1.000 Kilogramm Gewicht 

  • Inhaltserklärung in Listenform (verfasst in Englisch, Türkisch und Französisch) 
  • Rechnungen bei Neuwaren, ansonsten wird der Warenwert geschätzt, was sich häufig nachteilig auswirken kann.  

Was ist bei der Ausreise aus der Türkei zu beachten? 

Bei der Ausreise aus der Türkei sind zollpflichtige Waren, wie auch eine Überschreitung der festgesetzten Freimengen unaufgefordert beim Zoll anzugeben.  

Für die Einfuhr bestimmter Waren in die EU gelten spezielle Regelungen. Dies trifft auf Fleisch- und Milchprodukte oder auch auf verschiedene Sorten Obst und Gemüse zu.  

Folgende Regelungen gelten bei Privatreisen: 

Reisebedarf, Mitbringsel, Schmuck 

Diese Waren sind bis zu einem Wert von 300 Euro zollfrei, wenn sie auf dem Landweg verbracht werden. Auf dem Luft- und Seeweg steigt die Zollfreiheit auf 430 Euro. Reisende, die jünger als 15 Jahre sind, dürfen diese Waren bis zu einem Wert von 175 Euro zollfrei einführen. 

Rückwaren 

Dabei handelt es sich um Waren, die Reisende bereits bei der Ausreise im Gepäck hatten und die einen Wert von mehr als 300 Euro bzw.430 Euro besitzen. Die Bestätigung der Waren sollte schon bei der Ausreise im Nämlichkeitsnachweis beim Zollamt des deutschen Abflughafens erfolgt sein. 

Genussmittel 

Zollfrei nach Deutschland eingeführt werden dürfen pro Person ab 17 Jahren folgende Höchstmengen an Waren: 

  • 200 Stück Zigaretten 
  • 100 Stück Zigarillos 
  • 50 Stück Zigarren 
  • 250 Gramm Tabak 
  • 2 Liter Spirituosen, Alkoholgehalt unter 22 Vol.%  
  • 1 Liter Spirituosen mit mehr als 22 Vol.% Alkohol 

Für die Ausfuhr von „Kultur- und Naturgütern“ wird eine entsprechende Genehmigung gebraucht. Unter diese Rubrik fallen Antiquitäten oder Münzen, aber auch scheinbar Wertloses wie Steine oder Fossilien. Was genau darunter einzuordnen ist, wird von den Behörden nicht klar definiert. Es wird empfohlen, auf die Ausfuhr derartiger Gegenstände zu verzichten, da bei Zuwiderhandlungen mit hohen Bußgeldern oder sogar Haftstrafen zu rechnen ist. 

Mitbringsel aus der Türkei dürfen bestimmte Mengen- und Geldwerte nicht überschreiten. Zu beachten ist auch der Reiseweg. Bei Flug- und Schiffsreisen lässt sich mit 430 Euro die maximale Zollfreiheit erlangen. Quittungen und Rechnungen sind aufzubewahren, damit sich der Warenwert eindeutig bestimmen lässt. Schätzungen könnten weit über dem tatsächlichen Wert liegen und damit Unannehmlichkeiten und Strafen nach sich ziehen. Um auf Nummer sicher zu gehen, sind wertvolle Gegenstände wie Uhren, Smartphone, Laptops oder Ähnliches beim Zoll anzumelden. 

Artenschutz und Schutz der Kulturgüter  

Die Türkei besitzt einen großen Reichtum an Natur- und Kulturschätzen. Es finden sich seltene Tiere und Pflanzen und zahlreiche Museen und Ausgrabungsstätten geben Einblicke in die Lebensweise früherer Hochkulturen. Damit das Kulturgut auch kommenden Generationen zur Verfügung steht, gelten strenge Gesetze und Kontrollen zu dessen Schutz und Erhalt. 

Verstoßen Reisende gegen bestehende Gesetze, müssen diese mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Es besteht nicht nur ein Ausfuhrverbot für Tiere, Pflanzen und archäologische Fundstücke. Wer beim unerlaubten Sammeln erwischt wird und als kulturhistorisch bedeutsame Stücke im Handgepäck mitführt, muss mit einer Festnahme durch die türkische Polizei rechnen. Es werden Geldstrafen verhängt und eine Einreisesperre in die Türkei zählt ebenfalls zu den möglichen Konsequenzen. 

Beim Besuch von Museen und Ausgrabungsstätten sind die entsprechenden Warn- und Hinweisschilder zu beachten.  

Folgende tierischen oder pflanzlichen Proben dürfen nicht ohne eine vorab eingeholte Genehmigung bei der zuständigen türkischen Stelle entnommen oder erworben werden: 

  • Muscheln 
  • Eier 
  • Samen 
  • Knollen 
  • Zwiebeln 
  • Pflanzenteile 
  • Pelze  
  • Elfenbein 

Tipp: Wer entsprechende Proben benötigt, um damit wissenschaftliche Untersuchungen durchzuführen, sollte vorab die nötigen Genehmigungen bei der türkischen Auslandsvertretung einholen.  

Beim Kauf von Mitbringsels ist Vorsicht geboten. Der Erwerb exotischer Souvenirs darf den Bestimmungen des Washingtoner Artenschutzabkommens nicht widersprechen. Aufgrund weltweiter Handelsinteressen sind zahlreiche Tier- und Pflanzenarten in ihrem Bestand gefährdet oder unmittelbar von der Ausrottung bedroht.  

Für viele Reisende beginnt ein wahrer Alptraum, wenn sie nichtsahnend aus der Türkei zurückkehren und die im Urlaub erworbenen Pflanzen, Muscheln, Steine oder Schmuck- und Pelzwaren vom Zoll beschlagnahmt werden und nicht selten ein Strafverfahren eingeleitet wird. Daher ist es wichtig, sich vor Reiseantritt genau zu informieren, welche Mitbringsel sich problemlos nach Deutschland einführen lassen.  

Was darf nach Deutschland nicht eingeführt werden? 

Bei der Einreise aus der Türkei und anderer Nicht-EU-Staaten dürfen folgende Waren nicht oder nur mit Einschränkungen nach Deutschland eingeführt werden: 

Arzneimittel, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen sind nur zulässig, wenn eine ärztliche Bescheinigung dafür vorliegt.  

Feuerwerkskörper, die nicht den Vorschriften des Sprengstoffgesetzes entsprechen und in Deutschland nicht zugelassen sind, dürfen nicht eingeführt werden.  

Als gefährlich eingestufte Hunderassen dürfen nicht nach Deutschland eingeführt werden. Dabei handelt es sich um Pitbull-Terrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire-Terrier, Bullterrier und mögliche Kreuzungen der genannten Rassen und mit anderen Hunden. 

Medien mit jugendgefährdenden oder verfassungswidrigen Inhalten sind von der Einfuhr ausgeschlossen. 

Für die Einfuhr von Rohdiamanten wird ein Kimberley-Zertifikat gebraucht.    

Eingeführte Lebens- und Futtermittel müssen den EU-rechtlichen Bestimmungen entsprechen.  

Quellen: 

https://www.adac.de/reise-freizeit/reiseplanung/reiseziele/tuerkei/einreise-zoll/ 

https://tuerkei.diplo.de/tr-de/service/-/1513880 

https://www.gtai.de/de/trade/tuerkei/zoll/zoll-und-einfuhr-kompakt-tuerkei-835416 

https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/tuerkeisicherheit/201962  

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