Das Ursprungszeugnis (Certificate of Origin): Woher kommen deine Waren eigentlich?
Es gibt wohl in jedem Land irgendeine Art von Regelung, die für Importwaren gilt, sei es eine Importbeschränkung, bestimmte Warenkontingente oder die Kontrolle von Warenströmen.
Das Ursprungszeugnis bescheinigt dir also den Ursprung der Ware, wie der Name schon sagt. Es ist eine öffentliche Urkunde und in einigen Ländern obligatorisch. Informationen, für welche Länder ein Ursprungszeugnis erforderlich ist, findest du z.B. in den Konsulats- und Mustervorschriften. Die Konsulats- und Mustervorschriften (K und M) der Handelskammer Hamburg informieren über die Vorschriften, die beim Export in alle Länder der Welt zu beachten sind.
Die Ursprungszeugnisse für deinen Export stellen die zuständigen Industrie- und Handelskammern (IHKs) aus. Dort findest du in der Regel auch Ansprechpartner, die dich unterstützen und erklären, welche Nachweise du beim Antrag vorlegen musst.
Der hier sogenannte handelsrechtliche Ursprung einer Ware bezieht sich immer auf das Land/Gebiet, in dem die letzte wesentliche Be- und Verarbeitung stattgefunden hat. Im Zoll gibt es allerdings mehrere Ursprungsarten: dazu gleich mehr.
Informiere dich also, ob du ein Ursprungszeugnis benötigst und beantrage dies mit etwas zeitlichem Vorlauf bei deiner IHK. Ansonsten kann es zu ärgerlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Kosten beim Import im Zielland kommen, und das wollen wir ja vermeiden.