Zentrale Maßnahmen und Inhalte
Aktualisiert: 19.12.2024 Publiziert: 19.12.2024
Zu finden sind die aktualisierten Restriktionen hier:
DVO (EU) 2024/3183 zur Änderung der VO 269/2014
DVO (EU) 2024/3192 zur Änderung der VO 833/2014
Das verabschiedete Paket enthält Entscheidungen zu folgenden Bereichen:
Sanktionen gegen 54 Personen und 30 Organisationen.
Die EU hat Sanktionen gegen Personen verhängt, die mit verschiedenen kriminellen Aktivitäten in Verbindung stehen. Dazu gehören Angehörige einer Militäreinheit, die das Kinderkrankenhaus Ochmatdyt in Kyiv bombardiert hat, Führungskräfte aus dem Energiesektor, Verantwortliche für die Verschleppung von Kindern, Propaganda und Sanktions-Umgehungen, sowie der Verteidigungsminister und der Stellvertretende Generalstabschef der Demokratischen Volksrepublik Korea.
Die EU-Sanktionen gegen Organisationen betreffen vor allem russische Verteidigungsunternehmen und Schifffahrtsgesellschaften. Erstmals werden umfassende Sanktionen (Reiseverbot, Einfrieren von Vermögenswerten, Verbot der Bereitstellung wirtschaftlicher Ressourcen) gegen chinesische Akteure verhängt, die Komponenten für Drohnen und Mikroelektronik zur Unterstützung des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine liefern.
Verbot des Zugangs zu Häfen und der Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Seeverkehr für weitere 52 Schiffe aus Drittländern, welche Teil der sogenannten Schattenflotte sind. Die Liste umfasst jetzt insgesamt 79 Schiffe.
Ausfuhrbeschränkungen für Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck sowie für Güter und Technologien, die zur technologischen Stärkung des russischen Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen können, für 32 neue Organisationen. Einige dieser Organisationen sind in Drittländern (China, Indien, Iran, Serbien und Vereinigte Arabische Emirate) ansässig. Diese Organisationen waren an der Umgehung von Handelsbeschränkungen oder an der Beschaffung sensibler Güter, die für russische Militäroperationen wie die Herstellung von Drohnen und Raketen verwendet werden, beteiligt.
Verbot der Anerkennung oder Vollstreckung von Entscheidungen russischer Gerichte in der EU, die auf dem Artikel 248 der Schiedsgerichtsordnung der Russischen Föderation basieren. Mit diesen Urteilen wurden gegnerische Parteien daran gehindert, ein Verfahren in einer anderen als der russischen Gerichtsbarkeit anzustrengen oder fortzusetzen (Prozessführungsverbot). Zudem führten diese Urteile oft zu unverhältnismäßig hohen Geldstrafen für europäische Unternehmen. Die neue Maßnahme schützt europäische Unternehmen, indem sie die Durchsetzung solcher Strafen in Europa verhindert.
Eine Ausnahmeregelung, die die Freigabe der von EU-Zentralverwahrern gehaltenen Barguthaben ermöglicht. Dies ist notwendig aufgrund der zunehmenden Rechtsstreitigkeiten und Vergeltungsmaßnahmen in Russland, die zur Beschlagnahme von Vermögenswerten von Zentralverwahrern in der EU führen. Mit dieser Ausnahmeregelung können Zentralverwahrer bei den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten die Freigabe von Barguthaben beantragen, damit sie diese zur Erfüllung ihrer rechtlichen Verpflichtungen gegenüber ihren Kunden verwenden können.
Verlängerung der Fristen für bestimmte Ausnahmeregelungen, die für den Abzug von Investitionen aus Russland erforderlich sind. Angesichts der Risiken, die mit der Geschäftstätigkeit in Russland verbunden sind, sollten EU-Unternehmen in Erwägung ziehen, ihre Aktivitäten dort zu beenden und keine neuen Geschäfte zu eröffnen. Die verlängerten Ausnahmen ermöglichen einen geordneten Ausstieg aus dem russischen Markt und werden von den Mitgliedstaaten auf Einzelfallbasis gewährt, da dieser Prozess ohne die Fristverlängerungen nicht möglich wäre.
Die ganzen Entwicklungen restriktiver Maßnahmen gegenüber Russland können in der in einer chronologischen Zeitleiste – EU-Sanktionen gegen Russland nachvollzogen werden.
In den Schlussfolgerungen vom 17. Oktober 2024 hat der Europäische Rat Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine erneut entschieden verurteilt und seine fortgesetzte Unterstützung für die Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen bekräftigt. Der Europäische Rat bestätigte außerdem erneut die unerschütterliche Entschlossenheit der Europäischen Union, der Ukraine und ihrer Bevölkerung weiterhin so lange und so intensiv wie nötig politische, finanzielle, wirtschaftliche, humanitäre, militärische und diplomatische Hilfe zu leisten. Die EU ist weiterhin bereit, Russlands Fähigkeit zur Kriegsführung einzuschränken, auch durch weitere Sanktionen.