Aktualisiert: 27.02.2025 Publiziert: 26.02.2025
Zu finden hier:
DVO (EU) 2025/389 zur Änderung der VO 269/2014
DVO (EU) 2025/395 zur Änderung der VO 833/2014
Bestimmte Bestimmungen des 16. Sanktionspakets wurden auch in die Sanktionsregelung gegen Belarus übernommen.
Das verabschiedete Paket enthält Entscheidungen zu folgenden Bereichen:
Sanktionen gegen weitere 48 Personen und 35 Organisationen.
Die EU hat Sanktionen gegen Personen verhängt, die für Handlungen verantwortlich sind, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
Mehrere Industrieunternehmen, die Waffen, Munition und sonstige militärische Ausrüstung und Technologien herstellen, wurden in die Liste aufgenommen.
Darüber hinaus hat der Rat zwei neue Kriterien festgelegt, die es der EU ermöglichen werden, restriktive Maßnahmen gegen Personen und Organisationen zu verhängen, die Eigentümer oder Betreiber von Schiffen der Schattenflotte Putins sind sowie gegen diejenigen, die den militärisch-industriellen Komplex Russlands unterstützen oder davon profitieren.
Verbot des Zugangs zu Häfen und der Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Seeverkehr für weitere 74 Schiffe aus Drittländern, die Teil von Putins Schattenflotte sind. Die Liste umfasst jetzt insgesamt 153 Schiffe.
Die EU verbietet Transaktionen mit bestimmten gelisteten Häfen, Schleusen und Flughäfen in Russland, die für die Verbringung von UAVs, Flugkörpern oder damit zusammenhängenden Technologien oder Komponenten an Russland oder für die Umgehung der Ölpreisobergrenze oder anderer restriktiver Maßnahmen durch Schiffe, die irreguläre und mit hohem Risiko behaftete Beförderungspraktiken durchführen, verwendet werden. Dies schließt den Zugang zu ihren Anlagen und die Erbringung von Dienstleistungen für Schiffe oder Luftfahrzeuge ein.
Ausfuhrbeschränkungen für Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck sowie für Güter und Technologien, die zur technologischen Stärkung des russischen Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen können, für weitere 53 neue Organisationen. Einige dieser Organisationen sind in Drittländern (China, einschließlich Hongkong, Indien, Kasachstan, Singapur, Türkei, Vereinigten Arabischen Emirate und Usbekistan) ansässig. Diese Organisationen waren an der Umgehung von Handelsbeschränkungen oder an der Beschaffung sensibler Güter, die beispielsweise für unbemannte Luftfahrzeuge und Flugkörper für russische Militäroperationen benötigt werden, beteiligt.
Darüber hinaus wurde die Liste der Beschränkungen unterliegenden Güter erweitert, die zur technologischen Stärkung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors Russlands beitragen, indem Elemente für die Entwicklung und Herstellung der russischen Militärsysteme hinzugefügt werden, wie etwa chemische Ausgangsstoffe für Chlorpikrin und andere Reizstoffe, Software im Zusammenhang mit numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen (CNC-Maschinen), Chromverbindungen und Steuerungen für unbemannte Luftfahrzeuge (UAVs).
EU-Wirtschaftsbeteiligte, die sensible Güter in andere Drittländer als Partnerländer verkaufen, müssen Mechanismen zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht einführen, mit denen die Risiken einer solchen Wiederausfuhr nach Russland ermittelt, bewertet und gemindert werden können. Artikel 12gb VO (EU) 833/2014 wurde auch auf Güter in Anhang XLVIII ausgeweitet.
Die EU hat weitere Maßnahmen im Finanzbereich ergriffen, um Russland wirtschaftlich zu schwächen. Dazu gehören:
EU-Flugverbot wurde auf gelistete Luftfahrtunternehmen ausgeweitet, die Inlandsflüge innerhalb Russlands durchführen oder Luftfahrzeuge oder andere Luftfahrtgüter und -technologien an russische Luftfahrtunternehmen und Organisationen unter deren Kontrolle ausführen.
Darüber hinaus stärkt die EU das bestehende Verbot für Wirtschaftsbeteiligte aus der EU, die sich zu mindestens 25 % im Eigentum einer russischen natürlichen oder juristischen Person befinden, im Gebiet der EU – auch zu Zwecken der Durchfuhr – Güter auf der Straße zu befördern. Die neue Bestimmung verbietet jede Änderung der Kapitalstruktur von Kraftverkehrsunternehmen, durch die sich der von einer russischen natürlichen oder juristischen Person gehaltene prozentuale Anteil auf mehr als 25 % erhöhen würde.
Weitere Beschränkungen für die Ausfuhr von Gütern und Technologien, insbesondere von Software im Zusammenhang mit der Erdöl- und Erdgasexploration, eingeführt, um die Explorations- und Produktionskapazitäten Russlands weiter einzuschränken. Das derzeit bestehende Verbot der Bereitstellung von Gütern, Technologien und Dienstleistungen für den Abschluss von LNG-Projekten wird darüber hinaus auf den Abschluss von Rohölprojekten in Russland, wie das Vostok-Ölprojekt ausgeweitet.
Der Rat verbietet auch die vorübergehende Lagerung von russischem Rohöl und russischen Erdölerzeugnissen innerhalb der EU, unabhängig vom Anschaffungspreis des Öls und dem endgültigen Bestimmungsort dieser Erzeugnisse.
Mit den neuen Maßnahmen hat die EU die Rundfunklizenzen von acht russischen Medienunternehmen, die unter ständiger Kontrolle der russischen Führung stehen, ausgesetzt. Bei den Unternehmen handelt es sich um: EADaily / Eurasia Daily, Fondsk, Lenta, NewsFront, RuBaltic, SouthFront, Strategic Culture Foundation und Krasnaya Zvezda / Tvzvezda. Diese Medienunternehmen haben wesentlich dazu beigetragen, den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine zu befeuern und zu unterstützen und die Nachbarländer sowie die EU und ihre Mitgliedstaaten zu destabilisieren.
Die EU verbietet die Erbringung von Bauleistungen, einschließlich Hoch- und Tiefbauarbeiten, womit das in den illegal besetzten Gebieten der Ukraine bereits bestehende Konzept ausgeweitet wird.
Zudem wurden neue Beschränkungen bei Erbringung von Dienstleistungen auf der Krim und in Sewastopol sowie in den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine in den Oblasten Donezk, Cherson, Luhansk und Saporischschja eingeführt.
In den Schlussfolgerungen vom 19. Oktober 2024 hat der Europäische Rat Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine erneut entschieden verurteilt und seine fortgesetzte Unterstützung für die Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen bekräftigt. Der Europäische Rat bestätigte außerdem erneut die unerschütterliche Entschlossenheit der Europäischen Union, der Ukraine und ihrer Bevölkerung weiterhin so lange und so intensiv wie nötig politische, finanzielle, wirtschaftliche, humanitäre, militärische und diplomatische Hilfe zu leisten.
Die Europäische Union ist nach wie vor bereit, den Druck auf Russland zu erhöhen, unter anderem durch den Erlass weiterer Sanktionen.
Mit dem 16. Sanktionspaket setzt die EU ein starkes Zeichen gegen die russische Aggression und schließt weitere Umgehungsmöglichkeiten. Die neuen Vorschriften bringen jedoch auch für Unternehmen innerhalb und außerhalb der EU neue Herausforderungen mit sich.
Die ganzen Entwicklungen restriktiver Maßnahmen gegenüber Russland können in der in einer chronologischen Zeitleiste – EU-Sanktionen gegen Russland nachvollzogen werden.
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