Die Vorteile und wie es funktioniert
Aktualisiert: 17.04.2024 Publiziert: 18.09.2023
Für Unternehmen die regelmäßig viele Einfuhrvorgänge pro Monat haben, kann sich der laufende Zahlungsaufschub schnell lohnen. Aber auch Unternehmen, die gerade so die Mindestvoraussetzungen von 25 Einfuhren pro Jahr erfüllen, profitieren von einem Aufschubkonto. Hier haben wir die Vorteile für euch zusammengefasst.
Wenn man sich die Vorteile des laufenden Zahlungsaufschubs anschaut, macht es eigentlich fast nur Sinn, direkt ein Aufschubkonto zu beantragen. Allerdings müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden, um dieses vom zuständigen Hauptzollamt bewilligt zu bekommen.
Ob Unternehmen diese Voraussetzungen laufend erfüllen, wir jährlich durch das Zollamt überwacht. Liegen die Voraussetzungen nicht mehr vor, wird die Bewilligung zum laufenden Zahlungsaufschub widerrufen.
1. Zollabgaben
2. Einfuhrumsatzsteuer (EUST) meist ohne Sicherheitsleistung, wenn das Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Ohne Aufschubkonto sind Abgaben maximal 10 Tage nach der Einfuhr fällig. Beispiel: Fü einen Einfuhrbescheid vom 10.02. sind Abgaben am 20.02. fällig. Mit dem laufendem Zahlungsaufschub werden Unternehmen längere Fristen eingeräumt.
Kontoauszüge (Zoll + EUSt) können zum jeweiligen Stichtag über die Seite des Bundesministeriums für Finanzen mit den jeweiligen Kontonummern nach vorheriger einmaliger Registrierung bei der der Bundeskasse abgerufen werden.
Hier haben wir die wichtigsten Schritte für die Beantragung des laufenden Zahlungsaufschubs für dich zusammengefasst:
Inanspruchnahme des Zahlungsaufschubes
Einmalige Einrichtung in der eigenen oder fremden (Dienstleister) IT-Software unter Angabe der BIN Nr. und jeweiligen Daten.
Achtung die BIN daten sind gut zu verwahren und nicht an Unbeteiligte rauszugeben.
Weitere Details findest zum Prozess findest du auf der Zoll-Seite
1. Die Bürgschaftssumme sollte immer mindestens für einen Zeitraum von 6 Wochen (wie in der Frist angegeben) die Zollabgaben auf dem Konto abdecken. Wenn das Konto diesen Betrag überschreitet, wird es von der Behörde gesperrt. Infolgedessen können keine zollrechtlichen Abfertigungen mehr über das Konto erfolgen und man muss entweder seinen Dienstleister gegen Gebühr bitten, dessen Konto zu nutzen, oder die Summe für jede einzelne Einfuhr direkt an das Zollamt überweisen.
2. Wenn das Konto bei der Bundeskasse Trier gesperrt wird, sollte es so schnell wie möglich ausgeglichen werden. Anschließend muss man beim Zollamt eine Freischaltung beantragen.
3. Es ist sinnvoll, vorausschauend zu planen. Wenn du im Voraus weißt, dass aufgrund einer größeren Anschaffung eine höhere Summe fällig wird, ist es ratsam eine Zwischenüberweisung an die Bundeskasse zu tätigen.
4. Die Behörde verlangt, dass die Sicherheitssumme auf dem Konto immer ausreichend gedeckt ist. Falls über mehrere Monate hinweg höhere Beträge erwartet werden, kann es erforderlich sein, die Sicherheitssumme anzupassen.
5. Es ist wichtig zu beachten, dass die Behörde das Konto auch widerrufen kann, wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind oder falsche Angaben bei der Antragstellung gemacht wurden.
6. Wenn die Behörde einen Fehler gemacht hat, ist es ratsam, Einspruch einzulegen. Ein negativer Ruf kann bei der Erneuerung der Kontoerlaubnis zu Schwierigkeiten führen.
7. Geschäftsführer haften persönlich, was bedeutet, dass Steuerausfälle ernsthafte Konsequenzen haben können. Wenn man die Verantwortung selber trägt, sollte man das wissen.
Wenn du Unterstützung zu dem Thema benötigst, dann melde dich gerne bei uns!