Was muss ich über die Güterliste und den Export kontrollierter Güter wissen?
Die Güterliste basiert auf Zolltarifnummern und kann neben den kontrollierten Gütern um eine Reihe vorübergehend kontrollierter Güter ergänzt werden. Nach zwei Jahren muss von den Behörden neu geprüft werden, ob diese weiterhin auf der Kontrollliste bleiben.
Mit einer Catch-all-Klausel wird sichergestellt, dass auch nichtgelistete Güter der Kontrolle unterliegen könnten – wenn sie für Entwicklung und Produktion von Massenvernichtungswaffen aller Art sowie deren Träger genutzt werden könnten. Wenn du dir als Exporteur nicht sicher bist, ob deine Güter, Technologien oder Dienstleistungen darunter fallen, kannst du einen Antrag zur Überprüfung stellen.
Diese kontrollierten Güter werden sehr genau überprüft. Im alten Entwurf zur Exportkontrolle war noch die Rede vom „Black Listing“ von Personen oder Unternehmen, die gegen das Gesetz verstoßen. Im neuen Gesetz wurde dieser Passus zwar gestrichen – trotzdem können chinesische Behörden darüber entscheiden, ob bestimmte Personen, Länder und Regionen „sicher“ für den Export sind. Möchtest du aus China exportieren, solltest du dich vorher also genau informieren, ob gegen deinen Importeur etwas vorliegt. Das gilt übrigens auch für die Lieferung kontrollierter Güter innerhalb Chinas, wenn sie durch chinesische Staatsbürger bzw. Unternehmen an ausländische Partner im Land erfolgt („Deemed Exports“).