Kein Thema ist im Moment so präsent, wie die Entwicklungen zum Thema Russland und der Ukraine. Normalerweise würden wir bei Artikeln zu Sanktionen nüchtern schreiben, was das Gesetz sagt. Was darf man und was nicht, und wo gibt es „Grauzonen“? Hier ist es anders. Wir sind mittendrin, statt nur dabei. Hier geht es zwar auch um die Sanktionen und die Frage was ist überhaupt noch erlaubt, aber vielmehr auch, um eine unternehmerische und moralische Haltung als Unternehmen. Einige große Firmen haben bereits das komplette Russland Geschäft intern, wie extern, eingestellt. Die meisten distanzieren sich deutlich von russischen Geschäften und drücken damit aus, wir stehen auf einer anderen Seite.
Welche Sanktionen bestehen schon und welche kommen hinzu?
Bereits seit der Annexion der Krim im Jahr 2014 bestehen Wirtschaftssanktionen gegen Russland. So wurde gegen Russland ein Waffenembargo verhängt, d.h. die Ausfuhr von militärischen Gütern nach Russland ist verboten. Das hat auch Auswirkungen auf Dual-Use-Güter oder sonstige Güter, sofern eine militärische Verwendung beabsichtigt ist. Die in der Verordnung (EU) Nr. 883/2014, Anhang II, benannten Güter bedürfen einer Ausfuhrgenehmigung. Hierbei handelt es sich um Güter aus dem Energiesektor. Das nun beschlossene EU- Sanktionspaket setzt sich ausfolgenden Maßnahmen zusammen:
- 351 Abgeordnete des russischen Parlaments, welche die Anerkennung der Volksrepublik Luhansk und Donezk unterstützen, wurden auf die EU-Sanktionslisten gesetzt
- Weitere 27 Personen und Organisationen, die maßgeblich zur Untergrabung der Souveränität und Unabhängigkeit der territorialen Integrität der Ukrainer beigetragen haben, wurden ebenfalls in den EU-Sanktionslisten aufgenommen
- Vermögenswerte der auf den EU-Sanktionslisten benannten Personen und Organisationen werden eingefroren und es wurde das Verbot ausgesprochen, diesen Personen bzw. Organisationen wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen
- Für die gelisteten Personen besteht ein Reiseverbot, d.h. weder die Einreise in die EU noch die Durchreise durch die EU ist gestattet
- Es wurde ein Einfuhrverbot für sämtliche Waren aus den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Oblaste Luhansk und Donezk verhängt. Eine Altvertragsklausel ist in der Verordnung vorgesehen, deren Anwendbarkeit sollte jedoch im Einzelfall genau geprüft werden
- Weitergehend wurde ein weitreichendes Ausfuhrverbot für Ausfuhren in die Gebiete Luhansk und Donezk beschlossen. Betroffen sind Waren und Technologien, die in Anhang II zu der Verordnung (EU) 2022/263 benannt sind
- Ebenso bestehen weitergehende Handels- und Investitionsbeschränkungen u.a. ein Verbot von Infrastrukturprojekten in dieser Region sowie für die Erbringung von Tourismusdienstleistungen
- Verbot/Einschränkung der Lieferung von Dual-use-Gütern nach Russland
- Ausfuhrbeschränkungen von Halbleitern und Hightech-Gütern
- Einschränkungen auf dem Transportsektor, insbesondere der Ersatzteilversorgung in der Luftfahrt
- Sperrung des EU-Luftraums für russische Flugzeuge
Was bedeutet es aus dem Zahlungssystem Swift auszutreten
Als weitere Maßnahme legten die Länder fest, die Möglichkeiten der russischen Zentralbank weiter einzuschränken. Doch welche Folgen hat dieser Schritt für das Land und die EU? Grundsätzlich ist Swift das wichtigste System zum Austausch von Informationen zu Transaktionen, was es Russland somit erschwert, das globale Finanzsystem zu nutzen. Das kann Warenströme bremsen, weil einige Firmen dann nicht mehr in der Lage sind, Importe zu bezahlen oder Einnahmen für Exporte zu verbuchen. Zwar stellt der Ausschluss von Swift für Russland erst einmal kein großes Problem dar und kann in der inländischen Wirtschaft erst einmal kompensiert werden, doch langfristig, durch den großen Exportverlust der Rohstoffe und dem Importverlust der Hochtechnologien, ist mit wirtschaftlichen Folgen zu rechnen. Generell könnten für europäische Unternehmen kurzfristig Geldprobleme entstehen, wenn russische Firmen nichts mehr überweisen können.
Wie aus dem am Mittwoch veröffentlichten EU-Amtsblatt hervorgeht, sind folgende russischen Banken betroffen:
- VTB (zweitgößte Bank Russlands)
- Otkritie
- Novikombank
- Staatsbank Promsvyazbank
- Rossiya
- Sovcombank
- Staatsbank VEB
Die neuesten Sanktionsmaßnahmen betreffen in etwa 80 % des russischen Banksektors, mit welchen die Refinanzierungsmöglichkeiten von Staatsunternehmen und strategischen Branchen auf dem EU- Finanzmarkt eingeschränkt werden. Ebenso wird auch die Konvertierbarkeit der Devisenreserven beschränkt. Die Listung von weiteren russischen Unternehmen ist der Finanzsanktionsliste der EU zu entnehmen.
Was sagen die US- Sanktionen-neue güterbezogene Exportkontrollen
Am 24.02.2022 wurden vom zuständigen Bureau of Industry and Security neue güterbezogene Exportkontrollen für Russland erlassen, die auch deutsche Firmen betreffen. Was ändert sich?
Da nun alle Waren der ECCN Kategorien 3-9 für den Export nach Russland “kontrolliert” sind, müssen diese in der De-Minimis Kalkulation berücksichtigt werden. Da Russland zudem der Ländergruppe D:5 hinzugefügt wurde, gilt für einige US-Komponenten eine De-Minimis Schwelle von 0%.
Bisher mögliche Lizenzausnahmen für genehmigungspflichtige Exporte und Reexporte nach Russland sowie Transfers werden massiv eingeschränkt.
- Alle Anträge auf Ausfuhrgenehmigung werden nach Maßgabe einer policy of denial geprüft, d.h. es ist von einer Ablehnung auszugehen
- Es wurden 49 russische Empfänger auf der Entity List Damit gilt ein Verbot des Exports, Reexports und Transfers aller Güter “subject to the EAR” an diese Endempfänger
- Es gilt ein vollumfängliches Exportverbot für alle Güter “subject to the EAR”, wenn Kenntnis einer militärischen Endverwendung / militärischen Endverwenders vorliegt
- Es wurden zwei neuer Foreign Direct Product Rules für Russland implementiert
Russia Foreign Direct Product Rule(§734.9 (f):
Die Regel sieht vor, dass im Ausland gefertigte Güter, die auf US-Technologien der ECCN Kategorien 3-9 basieren bzw. Güter, die auf Anlagen gefertigt werden, die ihrerseits das Produkt der genannten US-Technologien sind und das Endprodukt auf der CCL gelistet ist, einem Exportverbot nach Russland unterliegen
Russia-MEU Foreign Direct Product Rule (§734.9 (g):
Die Regel sieht vor, dass im Ausland gefertigte Güter, die auf gelisteten (alle Kategorien) US-Technologien basieren bzw. Güter, die auf Anlagen gefertigt werden, die ihrerseits das Produkt von gelisteten (alle Kategorien) US-Technologien sind, nicht an militärische Endempfänger bzw. für eine militärische Endverwendung in Russland geliefert werden dürfen. Dies gilt auch, wenn das Endprodukt EAR99 klassifiziert ist