Weitere Hilfestellungen für die Klassifizierung im Stammdatenmanagement
Drei Tipps möchten wir dir noch mitgeben, um deine Artikel korrekt zu klassifizieren.
Das unverbindliche Stichwortverzeichnis
Im Stichwortverzeichnis des BAFA kannst du dir über Schlagwörter relevante Textstellen aus der Verordnung heraussuchen. So ersparst du es dir, die gesamte Verordnung durchzulesen. Genau wie die EZT online ist diese Auskunft jedoch unverbindlich und du kannst dich nicht darauf berufen.
Die Auskunftsgüterliste (AZG)
Wenn du 100 % auf Nummer sicher gehen möchtest, solltest du beim BAFA die Auskunftsgüterliste beantragen und erhältst darüber eine verbindliche Auskunft, ob deine Güter nun von Genehmigungspflichten betroffen sind oder nicht. Du musst dich dazu beim BAFA im elektronischen Portal ELANK2 registrieren und kannst dann kostenlos deine Anfrage stellen. Wir empfehlen aber, im Vorfeld die eigene Prüfung durchzuführen und entsprechende Dokumentation beim Antrag einzureichen. Ansonsten wird auch das BAFA Rückfragen haben.
Neben dem reinen Stammdatenmanagement und der produktbezogenen Prüfung sind natürlich auch andere Aspekte der Exportkontrolle zu beachten: Diese Fragen enthalten die wichtigsten Prüfpunkte und helfen dir somit, sicher zu exportieren:
Was exportierst du?
- Prüfen, ob diese Güter auf Listen stehen und Genehmigungen unterliegen, mit unseren oben genannten Empfehlungen im Bereich Stammdatenmanagement.
Wer ist im Prozess involviert?
- Prüfen, ob beteiligte Personen mit Sanktionen belegt wurden. Dazu zählt nicht nur der Empfänger, sondern z.B. auch Spediteure, Vermittler, Banken und andere Dienstleister.
Wohin willst du exportieren?
- Prüfen, ob gegen das Zielland Sanktionen oder Embargos verhängt wurden, die deine Artikel verbieten.
Wofür werden deine Güter verwendet?
- Prüfen, wie dein Kunde deine Waren weiterverarbeiten oder einsetzen möchte. Weißt du darüber genau Bescheid, erleichtert das die Beantwortung dieser Frage natürlich. Weigert sich dein Kunde, dir diese Informationen zukommen zu lassen, ist das ein Warnzeichen.
Gibt es extraterritoriale Beschränkungen?
- Bei US-Bezug kann auch der US-Reexport relevant werden. Das muss gesondert geprüft werden. Weiterhin ist das neue chinesische Exportkontrollrecht zu beachten.
Wir haben dazu ein neues Poster entworfen, dass dir einfach und ansprechend immer wieder die Prüfschritte der Exportkontrolle erläutert.