Success Story

Wir decken bei einem Zollaudit Risiken und versteckte Kosten auf

Bei einem Zollaudit für die HKR Automotive GmbH entdeckten wir eine fehlerhafte Zolltarifnummer, die über Jahre hinweg zu hohen Abgaben führte. Durch unsere Analyse, ein fachliches Gutachten und einen erfolgreichen vZTA-Antrag konnten wir die korrekte Einreihung sicherstellen – und so 4,3% Zoll pro Import einsparen. Zusätzlich konnte der Kunde eine Rückerstattung der zu viel gezahlten Zölle für bis zu drei Jahre rückwirkend beantragen.

Der Kunde

HKR Automotive GmbH

Seit 1992 entwickelt die HKR Automotive GmbH Steuergeräte für Verbraucher mit hoher elektrischer Leistung. Die innovative Kühler-Lüfter-Regler-Technologie verbindet eine extrem geringe elektromagnetische Störabstrahlung (EMV) mit hoher Effizienz – und das über einen weiten Temperaturbereich hinweg. Weltweit arbeitet HKR eng mit Kunden in der Automobilindustrie zusammen.

Die Herausforderung

Versteckte Kosten aufgrund fehlerhafter Zolltarifnummer

Bei einem Zollaudit für die HKR Automotive GmbH haben wir die bestehenden Zollprozesse analysiert und dabei eine fehlerhafte Zolltarifnummer identifiziert. Die importierten Kühlkörper wurden über Jahre hinweg als „Waren aus Aluminium“ mit einem Zollsatz von 6% deklariert – eine Einstufung, die zu unnötig hohen Zöllen führte.

Die Lösung

Fehlklassifizierung erkannt – Zölle gesenkt und Rückerstattung gesichert

  • Prüfung der bestehenden Einreihung: Bei der Sichtung des Materialstamms fiel auf, dass die Kühlkörper möglicherweise in eine falsche Zolltarifnummer eingereiht wurden. Wir analysierten die technischen Spezifikationen und prüften, ob die Waren eine spezifische Form und Verarbeitung aufweisen. Zudem wurde überprüft, ob eine allgemeine Verwendung ausgeschlossen ist, was für die richtige tarifliche Einordnung entscheidend war.
  • Ermittlung der korrekten Zolltarifnummer: Auf Basis dieser Erkenntnisse erstellten wir ein Gutachten, das verschiedene Einreihungsmöglichkeiten gegenüberstellte. Dabei wurde klar, dass die Kühlkörper nicht als „andere Waren aus Aluminium“, sondern als „Teil eines Gerätes der Pos. 8536“ eingestuft werden sollten. Diese neue Einreihung führte zu einem deutlich reduzierten Zollsatz von nur 1,7% statt 6%.
  • Erfolgreicher vZTA-Antrag (vZTA): Um die neue Einreihung rechtsverbindlich abzusichern, stellten wir einen Antrag auf eine vZTA bei der Generalzolldirektion. Wir übernahmen die komplette Kommunikation mit den Zollbehörden und führten die erforderlichen Abstimmungen durch. Nach mehreren Rückfragen wurde der Antrag zu unseren Gunsten entschieden und die neue Zolltarifnummer bestätigt.
  • Rückerstattung der zu viel gezahlten Zölle: Neben der künftigen Einsparung der Zollkosten unterstützten wir den Kunden auch bei der rückwirkenden Erstattung der zu viel gezahlten Zölle. Durch den Antrag beim Hauptzollamt konnten Abgaben für bis zu drei Jahre rückwirkend zurückgefordert werden – eine direkte finanzielle Entlastung für das Unternehmen.
4,3%

niedrigerer Zollsatz

100%

Klarheit über Zollprozesse

0

Unsicherheiten

Ich bin sehr froh, dass wir mit den Grenzlotsen für eine Bestandsaufnahme zusammengearbeitet haben. Durch die Mehrausgaben, die jetzt wegfallen, hat sich die Zusammenarbeit sogar recht schnell amortisiert. Außerdem haben wir durch die verbindliche Zolltarifauskunft, die die Grenzlotsen erwirken konnten, mehr Planungssicherheit. Wir sparen uns nun bei jedem Import 4,3%. Wir sind sehr dankbar für die Zusammenarbeit.

Thomas Bitzer, HKR Automotive GmbH

Das Ergebnis

4,3% Zolleinsparung bei jedem Import

Nach intensiven Prüfungen, Gesprächen und Rückfragen seitens der Generalzolldirektion wurde der vZTA-Antrag zu unseren Gunsten entschieden und die Einreihung offiziell bestätigt. Diese vZTA ist ab dem Ausstellungsdatum drei Jahre rechtlich bindend und muss bei jeder Zollanmeldung angegeben werden.

Durch die korrekte Einreihung spart der Kunde nun 4,3% Zölle pro Import. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine rückwirkende Erstattung der zu viel gezahlten Zölle zu beantragen. Dafür kann innerhalb von drei Jahren rückwirkend ein Antrag beim zuständigen Hauptzollamt gestellt werden, um die zu hoch entrichteten Abgaben zurückzuerhalten.

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