Definition und rechtlicher Rahmen

Ausfuhrbegleitdokumente dienen als Nachweis über den Warenexport ins Ausland. Das Ausfuhrbegleitdokument, kurz ABD, wird auch als Ausfuhranmeldung bezeichnet. Das Begleitpapier ist international anerkannt. Die Zollbehörden verlangen das Dokument bei der Wareneinfuhr im Zielland, um den legalen Warentransport sicherzustellen und mögliche Verbote oder Einschränkungen auszuschließen.

Im Ausfuhrbegleitdokument sind wichtige Angaben enthalten: 

  • Exporteur
  • Empfänger
  • Art der Waren
  • Menge der Waren
  • Wert der Waren
  • Bestimmungsort
  • Versandweg
  • Transportmittel

 

Die Regelungen zum Ausfuhrverfahren sind im Unionszollkodex, Titel VII, Art. 263 ff (Zollkodex der Union) festgehalten. Für alle Warensendungen, die einen Wert von mehr als 1.000 Euro besitzen oder mehr als 1.000 Kilogramm wiegen, muss ein Ausfuhrbegleitdokument erstellt werden. Die Erstellung in elektronischer Form ist vorgeschrieben. Liegen die Waren unterhalb der definierten Grenzen für Wert und Gewicht, sind mündliche Ausfuhranmeldungen bei den zuständigen Zollstellen ausreichend. Bei mündlichen Anmeldungen wird die Vorlage der Rechnung oder anderer aussagefähiger Handelspapiere notwendig. 

Notwendigkeit

Die Ausfuhranmeldung dient nicht nur dem Zoll als Nachweis einer sachgemäßen Abfertigung und Ausfuhrüberwachung. Auch dem Exporteur bringt das ABD Vorteile, lässt sich doch die Art und die Nutzung der ausgeführten Waren nachverfolgen.  

Weiterhin stellt das Ausfuhrbegleitdokument häufig die Voraussetzung dar, Steuervergünstigungen oder Exportsubventionen zu erhalten. Die Nutzung als Handelsdokument macht sich für den Handel zwischen Unternehmen bezahlt und stellt die zeitnahe und ordnungsgemäße Vorlage aller nötigen Unterlagen und Dokumente sicher. 

Ausfuhrbegleitdokumente müssen in verschiedenen Situationen erstellt werden. Bei der Ausfuhr von Waren in Drittländer ist die Ausfuhranmeldung unverzichtbar. Zwingend notwendig ist die Erstellung von Ausfuhrbegleitdokumenten auch, wenn Waffen, Chemikalien oder andere als gefährlich eingestufte Güter ausgeführt werden sollen.  

Unter bestimmten Voraussetzungen müssen keine Ausfuhrbegleitdokumente vorgelegt werden. Neben den genannten Grenzen hinsichtlich Warenwert und Gewicht kommt die Regelung auch zum Tragen, wenn eine Befreiung der Waren von Exportkontrollen und Exportbeschränkungen vorliegt. Exporterleichterungen bringen auch bestehende Freihandelsabkommen mit sich. Generell sollten sich Exporteure im Vorfeld über die speziellen Anforderungen informieren, damit die Erstellung und Vorlage aller notwendigen Dokumente sichergestellt ist. 

Kosten

Der Preis für Ausfuhrbegleitdokumente kann mit der Anzahl der Anmeldungen und Positionen variieren. Relevant ist auch, ob Zollagenten eingeschaltet wurden. Die durchschnittlichen Kosten liegen bei 15 bis 40 Euro. 

Erstellung von Ausfuhrbegleitdokumenten

Ausfuhrbegleitdokumente können bereits seit einigen Jahren nur noch online erstellt werden. Dabei existiert eine direkte Schnittstelle mit dem Zoll.  

Für die Erstellung des Dokuments ist die Registrierung bei ATLAS notwendig. Das ATLAS-System ist ein automatisiertes Tarif- und lokales Zoll-Abwicklungssystem des deutschen Zolls.  

Für die Eingabe der für das Ausfuhrbegleitdokument erforderlichen Daten gibt es unterschiedliche Möglichkeiten: 

  • ASP-Lösung (Software wird von Providern zur Verfügung gestellt) 
  • Inhouse-Lösung (Provider passen die Software auf die Bedürfnisse der Firmen an) 

Werden monatlich nur wenige Ausfuhranmeldungen erstellt, bieten sich ASP-Lösungen an. Die Firmen umgehen damit die Beantragung von BIN-Nummer und ELSTER-Zertifikat. Der Softwareanbieter muss die Anwendung lediglich vor Ort installieren.  

Die Erstellung der Ausfuhrbegleitdokumente erfolgt in folgenden Schritten: 

  • Datenerfassung: Zunächst müssen alle für das Dokument notwendigen Daten erfasst werden. Hierfür können spezielle Software-Anwendungen oder das ATLAS-Webportal genutzt werden.  
  • Erstellung der Ausfuhranmeldung: Die erfassten Daten werden in das ATLAS-System eingespeist. Wichtig ist, die Daten sorgfältig zu überprüfen und auf deren Vollständigkeit zu achten.  
  • Übermittlung der Daten: Das Ausfuhrbegleitdokument wird auf elektronischem Weg an die zuständige Zollbehörde weitergeleitet. Für die Ausfuhr existieren ein einstufiges und ein zweistufiges Ausfuhrverfahren. Bei einstufigen Verfahren ist lediglich die Meldung an die Ausgangszollstelle an der EU-Grenze notwendig. Sendungen ab 3.000 Euro Warenwert fallen unter das zweistufige Ausfuhrverfahren. Die Anmeldung ist in diesem Fall nicht nur an die Ausfuhrzollstelle, sondern auch an die am Sitz des Exporteurs zuständige Zollstelle oder den Verlade- und Verpackungsort zu machen.  
  • Überprüfung und Freigabe: Die eingereichten Ausfuhrbegleitdokumente werden von den Zollbehörden überprüft. Gibt es keine Beanstandungen, wird die Ausfuhr freigegeben. In bestimmten Fällen werden zusätzliche Dokumente und Nachweise eingefordert.  

Bei der Erstellung von Ausfuhrbegleitdokumenten ist zu beachten, dass sich die Anforderungen für die Ausfertigung zwischen den einzelnen Ländern und Warenarten unterscheiden können. Informationen über die spezifischen Anforderungen sichern die korrekte Erstellung der notwendigen Dokumente ab und vermeiden Verzögerungen im Warenverkehr.  

Relevanz korrekter Stammdaten

Gerade bei der Erstellung von Ausfuhrbegleitdokumenten zeigt sich, wie wichtig saubere und konsistente Stammdaten sind. Fehlerhafte oder unvollständige Informationen können nicht nur zu Verzögerungen führen, sondern auch rechtliche Risiken bergen. 👉 In unserem Workshop erfährst Du, wie Du Dein Stammdatenmanagement auf ein neues Level hebst.

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