Das Ausfuhrbegleitdokument dient der Vereinfachung des internationalen Warenhandels. Die zuständige Zollstelle bekommt damit einen Nachweis über die Zulässigkeit der Ausfuhr in die Hand. Nach der Warenprüfung und Erteilung der Ausfuhranmeldung erfolgt die Ausstellung des Ausfuhrbegleitdokuments. Das Dokument begleitet die Ware bis zur Ausgangszollstelle an der Außengrenze der EU. Mit Passieren der Ausgangszollstelle gilt das Verfahren als abgeschlossen.
Ausfuhrbegleitdokumente dienen als Nachweis über den Warenexport ins Ausland. Das Ausfuhrbegleitdokument, kurz ABD, wird auch als Ausfuhranmeldung bezeichnet. Das Begleitpapier ist international anerkannt. Die Zollbehörden verlangen das Dokument bei der Wareneinfuhr im Zielland, um den legalen Warentransport sicherzustellen und mögliche Verbote oder Einschränkungen auszuschließen.
Im Ausfuhrbegleitdokument sind wichtige Angaben enthalten:
Die Regelungen zum Ausfuhrverfahren sind im Unionszollkodex, Titel VII, Art. 263 ff. (Zollkodex der Union) festgehalten. Für alle Warensendungen, die einen Wert von mehr als 1.000 Euro besitzen oder mehr als 1.000 Kilogramm wiegen, muss ein Ausfuhrbegleitdokument erstellt werden. Die Erstellung in elektronischer Form ist vorgeschrieben. Liegen die Waren unterhalb der definierten Grenzen für Wert und Gewicht, sind mündliche Einfuhranmeldungen bei den zuständigen Zollstellen ausreichend. Bei mündlichen Anmeldungen wird die Vorlage der Rechnung oder anderer aussagefähiger Handelspapiere notwendig.
Die Ausfuhranmeldung dient nicht nur dem Zoll als Nachweis einer sachgemäßen Abfertigung und Ausfuhrüberwachung. Auch dem Exporteur bringt das ABD Vorteile, lässt sich doch die Art und die Nutzung der ausgeführten Waren nachverfolgen.
Weiterhin stellt das Ausfuhrbegleitdokument häufig die Voraussetzung dar, Steuervergünstigungen oder Exportsubventionen zu erhalten. Die Nutzung als Handelsdokument macht sich für den Handel zwischen Unternehmen bezahlt und stellt die zeitnahe und ordnungsgemäße Vorlage aller nötigen Unterlagen und Dokumente sicher.
Ausfuhrbegleitdokumente müssen in verschiedenen Situationen erstellt werden. Bei der Ausfuhr von Waren in Drittländer ist die Ausfuhranmeldung unverzichtbar. Zwingend notwendig ist die Erstellung von Ausfuhrbegleitdokumenten auch, wenn Waffen, Chemikalien oder andere als gefährlich eingestufte Güter ausgeführt werden sollen.
Unter bestimmten Voraussetzungen müssen keine Ausfuhrbegleitdokumente vorgelegt werden. Neben den genannten Grenzen hinsichtlich Warenwert und Gewicht kommt die Regelung auch zum Tragen, wenn eine Befreiung der Waren von Exportkontrollen und Exportbeschränkungen vorliegt. Exporterleichterungen bringen auch bestehende Freihandelsabkommen mit sich. Generell sollten sich Exporteure im Vorfeld über die speziellen Anforderungen informieren, damit die Erstellung und Vorlage aller notwendigen Dokumente sichergestellt ist.
Der Preis für Ausfuhrbegleitdokumente kann mit der Anzahl der Anmeldungen und Positionen variieren. Relevant ist auch, ob Zollagenten eingeschaltet wurden. Die durchschnittlichen Kosten liegen bei 15 bis 40 Euro.
Ausfuhrbegleitdokumente können bereits seit einigen Jahren nur noch online erstellt werden. Dabei existiert eine direkte Schnittstelle mit dem Zoll.
Für die Erstellung des Dokuments ist die Registrierung bei ATLAS notwendig. Das ATLAS-System ist ein automatisiertes Tarif- und lokales Zoll-Abwicklungssystem des deutschen Zolls.
Für die Eingabe der für das Ausfuhrbegleitdokument erforderlichen Daten gibt es unterschiedliche Möglichkeiten:
Werden monatlich nur wenige Ausfuhranmeldungen erstellt, bieten sich ASP-Lösungen an. Die Firmen umgehen damit die Beantragung von BIN-Nummer und ELSTER-Zertifikat. Der Softwareanbieter muss die Anwendung lediglich vor Ort installieren.
Die Erstellung der Ausfuhrbegleitdokumente erfolgt in folgenden Schritten:
Überprüfung und Freigabe
Die eingereichten Ausfuhrbegleitdokumente werden von den Zollbehörden überprüft. Gibt es keine Beanstandungen, wird die Ausfuhr freigegeben. In bestimmten Fällen werden zusätzliche Dokumente und Nachweise eingefordert.
Bei der Erstellung von Ausfuhrbegleitdokumenten ist zu beachten, dass sich die Anforderungen für die Ausfertigung zwischen den einzelnen Ländern und Warenarten unterscheiden können. Informationen über die spezifischen Anforderungen sichern die korrekte Erstellung der notwendigen Dokumente ab und vermeiden Verzögerungen im Warenverkehr.
Quellen:
https://blog.getbyrd.com/ausfuhrbegleitdokument
https://www.forum-verlag.com/blog-ze/ausfuhranmeldung