China – Import & Export

China gilt seit Jahren als wichtigster Handelspartner Deutschlands. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahre 2023 Waren im Wert von mehr als 253 Milliarden Euro gehandelt. Die Ziffer bezieht sich auf alle zwischen Deutschland und der Volksrepublik China getätigten Importe und Exporte.

Die wirtschaftliche Bedeutung Chinas

Chinas Wirtschaft ist facettenreich. Auffällig sind diverse Schlüsselindustrien.

Folgende Industriezweige prägen die Wirtschaft Chinas:

  • Textilindustrie
  • Elektronikindustrie
  • Automobilbranche
  • Bauindustrie
  • Chemische Industrie
  • Energiegewinnung

Auch die Landwirtschaft spielt keine unwesentliche Rolle. Zunehmend fokussiert sich das Land auf die Entwicklung der Hochtechnologie und den Ausbau der Dienstleistungsbranche.

China zählt weltweit zu den größten Exporteuren. Es werden vorrangig Textilien, Fahrzeuge, Elektronik oder Spielzeug ausgeführt. Damit der Bedarf der regionalen Wirtschaft gedeckt werden kann, importiert China eine Reihe von Waren, wie zum Beispiel Erdöl, Eisenerz, Chemikalien oder landwirtschaftliche Produkte. China unterhält weltweite Handelsbeziehungen. Neben der Europäischen Union gehören die USA, Australien, Japan oder Südkorea zu den wichtigsten Handelspartnern.

Waren aus China importieren

Wer Waren aus China nach Deutschland einführen möchte, muss sich mit den geltenden Zollbestimmungen befassen und sich darüber hinaus mit Informationen zu den Einfuhrbestimmungen und Patentrechten sowie der Umsatzsteuer auseinandersetzen. Wichtig sind auch Angaben über den Hersteller. Die Webseiten des Unternehmens geben Aufschluss. Informationen über die Zuverlässigkeit der Firmen können auch über die chinesischen Behörden eingeholt werden.

Klare Vertragsgestaltung ein Muss

Importe aus China sollten durch eine eindeutige Vertragsgestaltung untermauert werden. In den Dokumenten sollten klare Definitionen von Preisen, Lieferfristen oder Qualitätsstandards enthalten sein. Alle Vereinbarungen sollten schriftlich getroffen werden. So lassen sich Missverständnisse vermeiden. Dabei ist die rechtliche Wirksamkeit des Vertrages sicherzustellen. Aufgrund der kulturellen Unterschiede kann die Verhandlungsführung auf Hürden stoßen. Im Zweifelsfall sollte ein Anwalt den Vertrag auf seine Rechtsverbindlichkeit prüfen.

Produkt-Qualität auf dem Prüfstand

Bevor Waren aus China eingeführt werden, sollte die Produkt-Qualität eingehend überprüft werden. Dies lässt sich am einfachsten und effizientesten vor Ort klären. Dies setzt voraus, dass die Unternehmen mit den Herstellern in China kommunizieren können oder ein Dolmetscher bestellt wird.

Als Alternativen bieten sich E-Mail-Austausch oder Live-Chat an. Die Anforderung von Produktproben ist eine Möglichkeit, die Ware in Augenschein zu nehmen und gleichzeitig darüber informiert zu werden, welche Lieferfristen für Importe aus China gelten.

Wichtig: Bei Importen aus China spielt das Marken- und Patentrecht eine primäre Rolle. Die Verletzung von Patent- und Markenrechten bei Importen aus China kann hohe Strafen nach sich ziehen.

Einfuhrbestimmungen und Zollangelegenheiten bei Importen aus China

Werden Waren aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland eingeführt, sind eine Reihe an gesetzlichen Regelungen zu beachten.

Einige der wichtigsten Bestimmungen:

  • Die Einfuhr von Textilien und Bekleidung bedarf einer Einfuhrgenehmigung.
  • Der Import von Chemikalien verlangt nach einer besonderen Einfuhrgenehmigung.
  • Wer mehr als 10.000 Euro Bargeld mitführt, muss den Betrag schriftlich anmelden.
  • Arznei- und Betäubungsmittel unterliegen strengen Kontrollen.
  • Medien werden aufgrund der Jugendgefährdung streng überwacht.
  • Tierische Produkte, wie Leder oder Pelze, dürfen nicht von bedrohten Tierarten stammen.
  • Der Waffen-Import unterliegt strengen Vorgaben.

Für Importe aus China fällt Einfuhrumsatzsteuer an, sofern es sich nicht um Geschenke handelt. Etwaige Freigrenzen sind seit dem 1. Juli 2021 entfallen. Es müssen 19 Prozent Umsatzsteuer gezahlt werden. Bei einigen Artikeln, wie zum Beispiel Büchern, gilt ein ermäßigter Steuersatz von sieben Prozent.

Tipp: Kleinunternehmen können sich von der Umsatzsteuer befreien lassen. Der Jahresumsatz darf dabei 22.000 Euro nicht übersteigen (Umsatzsteuergesetz, §19). Die Regelung findet bei Warenbezügen aus dem Ausland allerdings keine Anwendung.

Liegt der Warenwert über 150 Euro, müssen zusätzlich Zollgebühren entrichtet werden.

Auch hierbei gibt es Unterschiede:

  • Bekleidung und Textilien = 12 Prozent Zollgebühren
  • CDs und DVDs = 3,5 Prozent Zollgebühren
  • Bücher, USB-Sticks. Digitalkameras = keine Zollgebühren

Die Einfuhrabgaben im Überblick:

  • Zoll (Waren besitzen individuelle Zollsätze)
  • Einfuhrumsatzsteuer (7 oder 19 %)
  • Verbrauchssteuern (Alkohol, Kaffee, Tabak)

Bei der Festsetzung der Wertgrenze von 150 Euro ist der Sachwert der Waren maßgeblich. Wichtig ist die Summe, die wirklich entrichtet wurde, um die Sendung zu erhalten. Nicht erkennbare Portokosten fallen unter den Sachwert. Dies gilt auch für Abgaben und Steuern, sofern diese in den Begleitpapieren ausgewiesen sind.

Beispiele:

  • Wert der Ware auf der Rechnung = 120,00 Euro
  • Beförderungskosten laut Rechnung = 15,00 Euro
  • Rechnungsbetrag = 135,00 Euro

Der Sachwert der Ware beträgt 120,00 Euro.

Sind die Beförderungskosten im Gesamtrechnungsbetrag enthalten und es ist nicht erkennbar, wie hoch diese ausfallen, beträgt der Sachwert 135,00 Euro

  • Wert der Ware auf der Rechnung = 120,00 Euro
  • Beförderungskosten laut Rechnung = 15,00 Euro
  • Mehrwertsteuer (19 %) laut Rechnung = 25,65 Euro
  • Rechnungsbetrag = 160,65 Euro

Der Sachwert der Ware beträgt 120,00 Euro.

Waren nach China exportieren

Der Export nach China unterscheidet sich vom Handel mit EU-Ländern. Dabei gilt es, verschiedene Vorschriften zu beachten.

Zollanmeldung: Änderung der Bestimmungen seit 2018

Die chinesische Generalzolldirektion hat zum 1. Juni 2018 das „China Customs Advanced Manifest“ geändert. Die Änderungen im CCAM betreffen Ein- und Ausfuhrbestimmungen für die See- und Luftfracht.

Die AHK Shanghai benötigt für die CCAM-Anmeldung folgende Angaben:

  • Unternehmenscode
  • Telefonnummer des Versenders
  • Unternehmensname
  • Anschrift des Empfängers

Hinweis: Als Unternehmenscode deutscher Unternehmen gilt die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). Firmen, die keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besitzen, nutzen die „9999+Handelsregisternummer“.

Natürliche Personen müssen die Nummer von Personalausweis oder Reisepass angeben. Für chinesische Firmen entspricht der Unternehmenscode der Steuernummer (Unified-Social-Credit-Code). Wie bereits üblich müssen chinesische Exporteure weiterhin die Zoll-Kennnummer (CR-Nummer) aufführen.

Notwendige Begleitpapiere für den Export nach China

Die Handelsrechnungen sollten in zweifacher Ausfertigung vorliegen.

Folgende Angaben sind notwendig:

  • Name und Anschrift des Verkäufers
  • Name und Anschrift des Empfängers
  • Einzelpreise und Gesamtpreis
  • genau definierte Warenbezeichnungen
  • Zahlungs- und Lieferbedingungen
  • Hinweise zu den Packstücken (Marke, Anzahl, Nummern)
  • Gewicht (brutto und netto)
  • HS-Zolltarifnummer
  • Angaben über die Beförderung
  • FOB-Wert
  • CIF-Kosten
  • CIF-Wert
  • Ursprungsland

In der Regel werden keine Ursprungszeugnisse notwendig. Sollte das Dokument benötigt werden, werden „Federal Republik of Germany (European Union)“ oder vereinfacht „European Union“ genannt.

Exportkontrollgesetz bringt Export nach China Einschränkungen

Am 01.12.2020 trat das chinesische Exportkontrollgesetz in Kraft. Der Handel mit China wird dadurch erschwert, denn es werden weitere bürokratische Vorgaben gemacht.

Das Kontrollgesetz beinhaltet folgende Inhalte und  Kriterien:

Die Gültigkeit beläuft sich auf den Export von Waren an chinesische Firmen. Darüber hinaus werden auch ausländische Unternehmen mit Firmensitz in China in die Gesetzgebung einbezogen.

Das Gesetz bezieht sich auf alle physischen, elektronischen und digitalen Produkte. Betroffen sind auch Technologien und Dienstleistungen. Verschärfte Vorgaben gelten für Güter, welche verstärkt im nationalen Interesse stehen und die Sicherheit Chinas betreffen.

Das Gesetz macht eine Güterliste zur Pflicht. Anhand der „Catch-all-Klausel“ lassen sich die Waren während des Exports jederzeit kontrollieren.

Wer Waren nach China ausführt, muss in einer Erklärung Endnutzer und Endnutzung definieren. Der Endnutzer darf die aus der EU eingeführten Waren nur für den in der Erklärung definierten Zweck nutzen. Weicht die Nutzung davon ab oder sollen die Waren an Dritte weitergeben werden, muss dies die chinesische Zollbehörde genehmigen.

Die Behörden werden im Rahmen des Exportkontrollgesetzes dazu befähigt, einzelne Länder, Regionen oder Personen als „sicher“ einzustufen. Für Exportgenehmigungen ist weiterhin das „Corporate Social Credit System“ Chinas von Bedeutung. Im Zweifelsfall sind die Gesetzesinhalte auch für Exporte im Ausland gültig.

Das Exportkontrollgesetz steht stellvertretend für die verschärften Vorschriften für Exporte nach China. Exportverantwortliche sehen sich in der Pflicht der Kenntnisnahme, welche durch die bislang nicht vollumfänglich übersetzten Gesetzestexte verschärft wird.

Registrierungspflicht für Lebensmittel

Ausländische Firmen, die Lebensmittel nach China einführen, müssen diese seit dem 1. Januar 2022 beim chinesischen Zoll registrieren. Davon betroffen sind auch Unternehmen, die diese Güter lediglich lagern oder vor Ort verarbeiten. Die Registrierungsnummer muss auf der Verpackung ersichtlich sein. Nicht betroffen von der Registrierungspflicht sind Lebensmittelzusatzstoffe und lebensmittelähnliche Produkte.

Zollsätze und Einfuhrbestimmungen im Einzelnen

Die Zollsätze und Einfuhrbestimmungen Chinas lassen sich in der Datenbank der EU (Access2Markets) online einsehen. Als Bemessungsgrundlage gilt der Zollwert der eingeführten Güter. Darunter ist in der Regel der Transaktionspreis zzgl. der Kosten für Transport und Versicherung zu verstehen. Maßgeblich ist die Strecke bis zum ersten Entladeort auf chinesischem Staatsgebiet.

Vom Zollwert lassen sich folgende Kosten abziehen, sofern diese auf der Handelsrechnung in getrennten Posten auftauchen:

  • Einfuhrzölle
  • Steuern
  • Transport- und Versicherungskosten (nach dem ersten chinesischen Entladeort)
  • Kosten für den Aufbau und die Installation vor Ort
  • Zoll- und Einfuhrumsatzsteuer (ggf. für Hochtechnologien und Schlüsselkomponenten)

Die Höhe von Einfuhrnebenabgaben

Die Umsatzsteuer beträgt in der Regel 13 Prozent. Eine ermäßigte Umsatzsteuer von 9 Prozent gilt für Bücher oder Grundnahrungsmittel. Verbrauchssteuern werden auf Tabak, Alkohol oder Kraftfahrzeuge erhoben. Als Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer sind Zollwert und Zollbetrag sowie zusätzliche Verbrauchssteuern anzusehen.

Beispiele für Verbrauchssteuern:

  • Uhren im Luxussegment = 20 Prozent
  • Branntwein = 20 Prozent + 1RMB/kg
  • Parfum = 15 Prozent
  • Wein = 10 Prozent

Geltende Einfuhrverbote nach China

Folgende Waren dürfen nicht nach China eingeführt werden:

  • Waffen, Munition, explosive Stoffe
  • Rauschgift
  • Gifte mit tödlicher Wirkung
  • Pflanzen und Tiere und deren Produkte, die Bakterien oder Schädlinge in sich tragen
  • Falschgeld oder gefälschte Wertpapiere
  • Industrieabfälle
  • Waren, die Quecksilber enthalten
  • Medien und Dokumente, die sich gegen die kulturellen, politischen, wirtschaftlichen oder moralischen Werte und Einstellungen der VR China richten
  • Gebrauchtwaren wie Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeugmotoren, medizinische Apparaturen

Registrierungen und Zertifizierungen

Bestimmte Waren, die nach China eingeführt werden, benötigen entsprechende Produktzertifizierungen, beispielsweise das China Compulsory Certificate, kurz CCC. Dies erschwert die Einfuhr von gebrauchten Maschinen nach China, oder verbietet den Export sogar komplett. Grundsätzlich sind die mit der Lizenzierungsanforderung für Neuwaren gültigen Regelungen maßgebend. Teilweise müssen Gebrauchtwaren weitere Bedingungen erfüllen.

Sonstige Begleitdokumente:

  • Lieferschein
  • Frachtpapiere
  • Packliste
  • Gesundheitszeugnisse
  • Analysezertifikate

Sind die einzelnen Waren detailliert auf der Handelsrechnung aufgeführt, kann die Packliste entfallen. Ansonsten sollte der Sendung eine in englischer Sprache verfasste Packliste beiliegen.

Einige Waren benötigen zusätzliche Einfuhrlizenzen. Die Beantragung hat formell bei den zuständigen Stellen zu erfolgen. Dies ist häufig nur dem Importeur oder der in China ansässigen Importgesellschaft möglich.

Vorübergehende Wareneinfuhr

Für Messe- und Ausstellungsgüter oder Warenmuster kann eine Befreiung von den Einfuhrabgaben erwirkt werden, da die Güter nur vorübergehend verwendet werden. Die vorübergehende Einfuhr muss beim Zoll angemeldet werden. Der chinesische Zoll stellt eine Sicherheitsleistung der Abgaben in Rechnung. Der Betrag entspricht der Summe, die für die endgültige Einfuhr im Rahmen der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr zu entrichten wäre.

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