Ursprungszeugnis: Zweck, Beantragung, Inhalt

Ein Ursprungszeugnis (engl.: Certificate of Origin) gilt als wichtiges Zolldokument. Die öffentliche Urkunde weist den Ursprung einer Ware aus. Für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen muss ein Antrag gestellt werden. Die Ausstellung des Dokumentes obliegt in Deutschland den Industrie- und Handelskammern.

Wozu dienen Ursprungszeugnisse?

Durch ein Ursprungszeugnis kann die Herkunft von Waren zweifelsfrei nachgewiesen werden. Dies ist von großem handelspolitischem Interesse.

In der internationalen Warenwirtschaft müssen derartige Nachweise aus unterschiedlicher Notwendigkeit erbracht werden.

Erfüllung der staatlichen Anforderungen des Empfangslandes:

  • Kontrollieren der Warenbewegungen
  • Umsetzung von Antidumping-Maßnahmen
  • Überwachung von Beschränkungen und Kontingenten im Importverkehr

Erfüllung privatrechtlicher Normen:

  • Inanspruchnahme von Zollermäßigungen (Einzelfallentscheidung)
  • Nachweis von Exportkreditversicherungen
  • Vernetzung von Akkreditiven und weiteren dokumentären Zahlungsformen
  • Erstellung auf Kundenwunsch

Hinweis: Ob ein Ursprungszeugnis notwendig ist oder Handelsrechnungen vorliegen müssen, wird in der Regel vom Zielland abhängig gemacht.

Die Beantragung von Ursprungszeugnissen

Die Beantragung eines Ursprungszeugnisses kann in Papierform oder digital erfolgen. Bei der digitalen Ausfertigung von einem Ursprungszeugnis können Zeit und Aufwand eingespart werden. Vor dem Ausfüllen sollten die auf der Vorder- und Rückseite angegebenen Hinweise beachtet werden.

Wichtig: Auf dem Formular dürfen Kopfspalten oder Felder nicht gestrichen oder ergänzt werden. Weiterhin ist es nicht zulässig, Eintragungen zu überschreiben oder mit Tipp-Ex zu arbeiten.

Hinweise zum Ausfüllen der einzelnen Felder:

  • Feld 1 = Absender (Vor- und Zuname bei Selbstständigen, Firmenname laut Handelsregister bei Unternehmen)
  • Feld 2 = Empfänger (Firmenname des Empfängers, Empfangsland)
  • Feld 3 = Ursprungsland (Deutschland, Europäische Union)
  • Feld 4 = Beförderung (Angabe des Transportmittels, freiwillig)
  • Feld 5 = Bemerkungen (Angaben zu Rechnung, Vertrag, Packliste, freiwillig)
  • Feld 6 = Warenbeschreibung (Art und Anzahl der Packstücke)
  • Feld 7 = Menge (Stückzahl wenn zählbar, Brutto- und Nettogewicht)
  • Feld 8 = Erklärung des Unterzeichners (nur auf Antragsvordruck)

Der ausgefüllte Antrag ist rechtsverbindlich zu unterschreiben und bei der IHK einzureichen.

Was ist bei der Beantragung zu beachten?

Für die Ausfertigung zuständig ist immer die IHK, in dessen Bezirk sich der Firmensitz des Antragsstellers befindet. Unterhält der Antragsteller kein Gewerbe, ist das Ursprungszeugnis bei der für den Wohnsitz zuständigen Industrie- und Handelskammer zu beantragen.

Für die Antragstellung dürfen nur die innerhalb der Europäischen Union gültigen Vordrucke benutzt werden. Der Original-Antrag ist rot gefärbt. Die Durchschrift besitzt eine gelbe Farbe. Jedes Ursprungszeugnis ist mit einer Seriennummer versehen. Diese Nummer muss bei der Nutzung der gelben Durchschriften in das entsprechende Leerfeld eingetragen werden.

Wichtig: Die gelben Durchschriften werden gebraucht, wenn das Ursprungszeugnis in mehreren Ausfertigungen benötigt wird. Fotokopien des Dokuments werden nicht akzeptiert.

Für jede Sendung ist ein originales Ursprungszeugnis separat zu beantragen und auszustellen. Ursprungszeugnisse werden nur ausgestellt, wenn keine Fehler beim Ausfüllen des Formulars vorliegen und alle Angaben und Nachweise erbracht wurden. Die IHK ist in der Pflicht, die vom Antragsteller gemachten Angaben zu überprüfen. Tauchen Fehler oder Unvollständigkeiten auf, wird die Ausstellung des Ursprungszeugnisses von der IHK abgelehnt.

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