Für Unternehmen ist Globalisierung mehr als nur ein Schlagwort. Waren werden nicht nur international eingekauft, sondern auch weltweit abgesetzt, sodass zwangsläufig Berührungspunkte mit Zollbehörden entstehen. Wer die Zollanmeldung nicht korrekt durchführt, riskiert Probleme bei der Zollabfertigung sowie bei Betriebsprüfungen durch den Zoll. Um eine gesetzeskonforme, reibungslose Zollabfertigung sicherzustellen, fordern zahlreiche Vorgaben und Gesetze die Aufmerksamkeit eines Experten.
Im Rahmen einer Zollberatung finden etwa ATLAS-Verfahrensanweisungen, Einfuhrumsatzsteuern, Unionszollkodex, Zolltarifnummern und Zollwertrecht Beachtung. Hinzu kommt die Abstimmung mit spezialisierten Abteilungen in Ihrem Unternehmen, mit Kunden und Logistikpartnern. Das komplexe Thema der Zollabfertigung zeigt also: Wer in Zeiten des internationalen Wettbewerbs und der Digitalisierung bestehen möchte, muss die Spielregeln des Zollrechts kennen. Ein fachkundiger Zollberater kennt sich jedoch nicht nur mit den geltenden Regeln, Rechten und Vorschriften aus, sondern weiß diese ebenfalls effizient anzuwenden.
Die Zollberatung durch Grenzlotsen hilft Ihnen genau dort weiter, wo Sie Unterstützung benötigen. Während viele Unternehmen zunächst auf Steuerberater oder Anwälte zurückgreifen, sind diese nur selten mit der Tiefe des Themas vertraut. Wenn es um Zollrecht, Außenwirtschaftsrecht und zollrechtliche Besonderheiten geht, profitieren Sie daher von einem Experten, der umfassend mit der Materie vertraut ist und sich als Berater ausschließlich auf die Gesetze und Anforderungen internationalen Warenverkehrs fokussiert.
Eine verlässliche Zollberatung lohnt sich immer dann, wenn Sie Ihre Prozesse optimieren möchten, aktueller Klärungsbedarf mit Zollbehörden besteht oder Sie professionelle Unterstützung zur Zollabwicklung brauchen. Insgesamt profitieren Sie bei einer Zollberatung von Compliance, Kosteneinsparung und Sicherheit, da Sie dadurch anschließend mit Gewissheit gesetzeskonform importieren und exportieren können.
Vor der Bestellung von Waren empfiehlt es sich, diese auf ihre Einfuhrfähigkeit hin überprüfen zu lassen. Ein Zollberater behält etwa Verordnungen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, kurz BLE, im Blick. Diese regeln die Einfuhr von Papierwaren sowie pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen. Denn wer unwissentlich gegen Bestimmungen verstößt, riskiert ein Bußgeldverfahren oder nimmt im Wiederholungsfall sogar ein Strafverfahren in Kauf.
Ein Zollberater steht Ihnen jedoch nicht nur zur Feststellung der Einfuhrfähigkeit von Waren zur Verfügung, sondern bietet Ihnen auch bei einem bereits bestehenden Ordnungswidrigkeitsverfahren Unterstützung. Ihr Berater übernimmt in diesem Fall die Kommunikation mit der betreffenden Behörde sowie Ihren Zulieferern, um eine gütliche Klärung des Falls zu ermöglichen. So steht der Nachweis im Vordergrund, dass Sie jede geltende Verordnung kennen sowie berücksichtigen und einhalten werden.
Darüber hinaus sind Sie als Unternehmen selbstständig für Ihre Exportaktivitäten verantwortlich. In der Zollberatung unterstützen wir Sie bei der Einhaltung aller Bestimmungen zur Exportkontrolle und erarbeiten mit Ihnen gültige Prozessablaufpläne. Die Exportkontrolle umfasst beispielsweise die Prüfung von Warenlieferung, Technik oder Datenverarbeitungsprogrammen, die in anderen Ländern zum Einsatz kommen. Gleichzeitig gibt sie an, ob Ihr Export genehmigungspflichtig oder Ihre Güterlieferung in ein bestimmtes Land durch besondere Fälle verboten ist.