Zolltarife sind Nomenklaturen für die Aufzählung von Waren und die Festlegung der Zollsätze für die entsprechenden Güter. Weiterhin werden Steuersätze, Angaben über Einfuhrbeschränkungen und spezifische Besonderheiten über die Herkunftsländer und weitere handelspolitische Maßnahmen erfasst.
Die Zollverwaltung hat „EZT-online“ eingerichtet und offeriert dort den Elektronischen Zolltarif, kurz EZT. Das Warenverzeichnis unterliegt einem systematischen Aufbau und wird als Nomenklatur geführt. Der Zolltarif enthält die Daten des Integrierten Tarifes der Europäischen Gemeinschaft (TARIC). Dieser wird ergänzt durch Steuern, Beschränkungen und andere ländergebundene Daten.
Im Zolltarif-Schema finden alle Waren, die für den grenzüberschreitenden Verkehr vorgesehen sind, Erwähnung. Jede Ware besitzt dabei eine ganz bestimmte Codenummer. Damit werden die Grundlagen geschaffen, dass Handelsgüter einer einheitlichen und reibungslosen Abfertigung unterliegen.
Im Bereich der Einfuhr ist in DE eine 11-stellige Verschlüsselung notwendig und für die Ausfuhr von Produkten nur die 8-stellige Warennummer.
Jede Codenummer verfügt über Zollsätze, die als Basis für den festzusetzenden Zollbetrag dienen.
Darüber hinaus ermöglichen Zolltarife Ableitungen hinsichtlich folgender Parameter:
Der Zolltarif unterliegt der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87. Mit dieser Verordnung erfolgte die Einfuhr der verbindlichen kombinierten Nomenklatur als Statistiknomenklatur und Zolltarifschema. Die Verordnung besitzt in jedem Mitgliedsstaat der EU Gültigkeit. In Artikel 12 ist festgeschrieben, dass die Europäische Kommission jährlich die komplette Fassung der Nomenklatur (KN) und den einzelnen Zollsätzen veröffentlicht, damit die fortlaufende Aktualität gewährleistet ist. Die Veröffentlichung hat bis spätestens 31. Oktober des laufenden Jahres zu erfolgen und tritt ab 1. Januar des Folgejahres außer Kraft. Nachgelesen werden kann der rechtliche Rahmen des Zolltarifs jeweils in den aktualisierten Ausgaben des Amtsblattes der Europäischen Gemeinschaft.
Damit der internationale Handel geordnet verlaufen kann, ist es notwendig, sämtliche für den Import oder Export vorgesehene Ware einem einheitlichen System unterzuordnen. Daher erhält jeder Artikel die Warentarif-, bzw. Zolltarifnummer. Damit bekommen die Zollbehörden weltweit die Möglichkeit, die Ware zweifelsfrei zuzuordnen und zu erfassen.
Damit diese Ordnungsfunktion erfüllt ist, muss zum Beispiel jedes Kinderfahrrad eine einheitliche Codenummer bekommen, vollkommen unabhängig davon, ob es in Deutschland, in China oder in Spanien importiert wird. Jede Zollbehörde entscheidet final selbst, aber man orientiert sich am Harmonized System.
Eine derartige Systematik von Waren ist nicht nur für den Zoll relevant, sondern wirkt sich auch anderweitig unternehmensseitig aus. So umfangreich wie die Anzahl an Waren und Erzeugnissen im weltweiten Handel, so vielschichtig sind auch die anfallenden Zollsätze, die sich nach der Art des Produktes stark unterscheiden können.
Die Grundlage der 11-stelligen Codenummer stellt das von der Weltzollorganisation (WZO) verwaltete Harmonisierte System (HS) dar. Die WZO legt die ersten sechs Stellen des Codes fest. Darauf aufbauend erfolgt eine Erweiterung um zwei Stellen durch die Kombinierte Nomenklatur (KN). Verantwortlich ist die Europäische Gemeinschaft. In der neunten und zehnten Stelle der Codenummer werden Zollkontingente, Zollaussetzungen und andere gemeinschaftliche Maßnahmen verschlüsselt. Die elfte Stelle dient nationalen Belangen, wie etwa der Verschlüsselung von Umsatzsteuersätzen.
Zusammengefasst ist die Codenummer wie folgt aufgebaut:
Das EU-Klassifizierungssystem ist aus dem Kombinierten und dem Harmonisierten System zusammengesetzt. Zum wichtigsten Verwendungszweck des Harmonisierten Systems zählen die Festlegung der Einfuhrzölle, die Einhaltung der Zollvorschriften und internationaler Handelsstatistiken sowie die Überwachung von in ihrer Einfuhr eingeschränkten oder verbotenen Gütern.
Der Tarif der Europäischen Union (TARIC) schließt Informationen über zolltarifliche und handelspolitische Maßnahmen und deren Gültigkeit für bestimmte Waren innerhalb der EU ein.
Die elfte Nummer des Codes bleibt dem nationalen Gebrauch vorbehalten. Damit können Mehrwertsteuersätze codiert werden oder man gibt national geltende Beschränkungen und Verbote an. Wichtig ist, dass die 11-stellige Codenummer in jeder Einfuhranmeldung angegeben ist.